Experten für Verschärfung der Spielverordnung

Pressemitteilung vom 19.01.2011
SPD-Bundestagsfraktion

Zu der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung erklärt die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die Spielverordnung muss verschärft werden, um die zunehmende Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten wieder zu reduzieren. Dies war das Ergebnis der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss. Besonders kritisiert wurden das Punktespiel und die mangelnde Sanktion von Verstößen gegen die Spielverordnung sowie den Jugendschutz. Verwiesen wurde auf die geplante Berliner Bundesrats-Initiative, unter anderem längere Mindestspielzeiten festzulegen, um den suchtföerdernden Anreiz der schnellen Spielabfolge zu mindern. Die maximalen Gewinne und Verluste sollten nach Ansicht der Mehrheit der Experten deutlich gesenkt werden. Insgesamt müsse das Automatenspiel wieder stärker den Charakter des Unterhaltungsspiels erhalten, statt des Glücksspiels.

Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung für eine Novelle der Spielverordnung wurden von der Mehrheit der Experten als völlig unzureichend kritisiert. So könne eine Spielerkarte – die auch von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung als Lösung angepriesen wird – leicht umgangen werden, das haetten internationale Erfahrungen bereits belegt. In der Praxis hätten Süchtige kein Problem, sich mehrere Spielerkarten zu besorgen.
Bessere Schulungen für Mitarbeiter seien zwar wünschenswert, würden das Problem aber nicht lösen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss die Kritik der Experten ernst nehmen. Ein „weiter so“ mit lediglich kosmetischen Korrekturen an der Spielverordnung ist völlig unzureichend. Die Suchtprävention und Suchtbekämpfung müssen im Mittelpunkt der Novelle der Spielverordnung stehen, nicht die wirtschaftlichen Interessen der Automatenindustrie. Das Expertengespräch hat leider gezeigt, dass CDU, CSU und FDP an einer Reduzierung der Spielsucht wenig Interesse haben. Die Fragen der Abgeordneten der Regierungskoalition konzentrierten sich vor allem auf den von ihnen eingeladenen Vertreter der Automatenindustrie. Bereits in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zum Glücksspiel musste die Bundesregierung einräumen, die Automatenindustrie lange vor dem Bundestag und Bundesrat über die Ergebnisse der zum damaligen Zeitpunkt „vertraulichen“ Evaluierung der Spielverordnung informiert zu haben.

Wenn die Bundesregierung nicht mit wirksamen Maßnahmen gegen die Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten vorgeht, riskiert sie sehenden Auges eine weitere Zunahme der Zahl der Süchtigen mit allen sozialpolitischen Folgen und Kosten. Sie stellt damit zudem das staatliche Glücksspielmonopol insgesamt in Frage. Der Europäische Gerichtshof hat sehr deutlich gemacht, dass ein kohärentes und konsistentes Gesamtsystem zur Bekämpfung von Spielsucht die Voraussetzung für ein staatliches Monopol ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Spielsucht bei den Geldspielautomaten, von denen eine besonders große Suchtgefahr ausgeht, toleriert oder womöglich befördert wird.

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