Bundesregierung zur Grünen-Anfrage betreffend IMA 2011

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, BT-Drs. 17/4168, betreffend die „Präsentation illegaler Glücksspielangebote auf einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geförderten Messe“, ist heute die Antwort der Bundesregierung vom 22.12.2010, BT-Drs. 17/4337, veröffentlicht worden.

Mit dem ersichtlichen Ziel, die Seriosität unsere Branche in Frage zu stellen, hinterfragten die Abgeordneten die finanzielle Förderung einzelner Aussteller durch die Bundesregierung auf der IMA 2011. Abgestellt wurde auf ein angeblich erhebliches Suchtpotential sowie die Illegalität einzelner auf der IMA präsentierter Spielautomaten.

Deutlich wies das zuständige BMWi namens der Bundesregierung in seiner Antwort darauf hin, dass die IMA eine internationale „Leitmesse“ darstelle; sie sei eine führende Leistungsschau in der Branche und habe den erforderlichen Anteil ausländischer Besucher und Aussteller. Sie falle damit unter die „Richtlinie zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“. Das Ziel dieses Förderinstruments sei es, eine Verbesserung des Exportmarketings junger innovativer Unternehmen zu erreichen und damit letztlich zum Wachstum dieser Unternehmen beizutragen. Dies würde von der IMA geleistet. Es bestehe deshalb keine Veranlassung, eine finanzielle Förderung zu versagen. Zudem sehe die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sowohl das gewerbliche Spiel als auch das Spiel in Casinos in Deutschland im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, keinen Anlass, die IMA bzw. dort ausstellende junge Unternehmen generell aus dem finanziellen Förderkreis herauszunehmen.

Bitte entnehmen Sie die einzelnen Fragen und Antworten der Bundestagsdrucksache