Lotto weiter auf Talfahrt

Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften gehen auch in 2010 deutlich zurück

Bilanz des Glücksspielstaatsvertrags: 13 Mrd. Euro Umsatzminus und 6 Mrd. weniger Steuern und Zweckerträge erwartet

Tiefe Einschnitte bei der Förderung des Breitensports und sozialer Projekte

Hamburg, 14. Dezember 2010 – Die staatlichen Lottogesellschaften haben mit „6 aus 49“ im Vergleich zum Vorjahr erneut fast 10% ihrer Umsätze eingebüßt, seit Einführung des Glücksspielstaatsvertrags beträgt das Minus rund 25%. Noch härter traf der Vertrag die Klassenlotterien SKL und NKL (-50%) und die gewerblichen Spielvermittler wie Faber, JAXX und Tipp24, die rund 90% ihrer Umsätze verloren oder ihr Geschäft ganz einstellen mussten. Gründe hierfür sind die massiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und das Internetverbot, die infolge der Spielsuchtbegründung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) seit 2008 gelten.

Insgesamt werden die Bundesländer bis zum Ende der vierjährigen Laufzeit des Vertrags voraussichtlich rund 13 Milliarden Euro Umsatz und damit 6 Milliarden Euro Steuern und Zweckerträge verlieren. Zahlreiche Projekte aus Sport, Wohlfahrt und Kultur, die aus dem Lotto-Topf gefördert werden, müssen daher mit tiefen Einschnitten rechnen.

Der Deutsche Lottoverband appelliert an die Ministerpräsidenten, die bisherige Politik zu beenden: „Der Glücksspielstaatsvertrag ist rechtlich und fiskalisch gescheitert. Die Suchtbegründung bei Lotterien ist scheinheilig, widersprüchlich und hat ein ökonomisches Desaster bewirkt. Nun gilt es, aus den Erfahrungen zu lernen und die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Es gibt andere Gründe, die das Lotterieveranstaltungsmonopol sichern. Dieses zeigt die Praxis in den meisten europäischen Ländern, die vom EuGH akzeptiert wurde“, so Faber.

Die Ministerpräsidenten beraten morgen über die Zukunft des GlüStV. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die deutschen Monopol-Regelungen im September gekippt. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben daher zentrale Regelungen des GlüStV außer Kraft gesetzt. Für die Länder besteht nun dringender Handlungsbedarf. Für eine Neuregelung hat der EuGH unmissverständlich klargestellt: Wenn ein Monopol mit der Suchtprävention begründet wird, dann müssen alle Glücksspiele im Verhältnis zu ihren Suchtgefahren reguliert werden. Zwingende Folge wäre die Verstaatlichung der Spielhallen, Pferdewetten und privaten Spielbanken, die deutlich gefährlicher, jedoch erheblich liberaler reguliert sind als Lotterien, bei denen faktisch keine Spielsuchtgefahren bestehen – das ist unrealistisch und politisch nicht durchsetzbar.

Die Sucht-Begründung steht bislang auch dem Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) im Wege, die neue Mega-Lotterie „Eurojackpot“ mit Hauptgewinnen von bis zu 90 Millionen Euro einzuführen. Nach der EuGH-Rechtsprechung ist eine Bewerbung großer Gewinne verboten, wenn Monopole mit Spielsuchtprävention begründet werden.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußballbund (DFB), der Profi-Sport (DFL, DEL, DHL u. a.) sowie die privaten Rundfunkanbieter (VPRT) sprechen sich offen für einen Politikwechsel aus.

In mehreren Ländern spricht man sich inzwischen offen für eine Lockerung der Glücksspielregelungen aus. Ungeachtet des Treffens der Ministerpräsidenten hat die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein bereits einen Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Glücksspielwesens in das Kieler Parlament eingebracht, der am kommenden Freitag erörtert werden soll.