Berlin – Höhere Vergnügungssteuer: Senat überspannt den Bogen

Automatenkaufleute fordern Schadensersatz – einschlägige Urteile in Niedersachsen

Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus wollen den Vergnügungssteuersatz von derzeit 11% auf 20 nahezu verdoppeln. Damit gefährdet der Senat nicht nur mittelständische Existenzen, sondern riskiert Schadensersatzansprüche von Automatenaufstellunternehmern und Gastronomen. „Bevor die Steuerschraube uns wirtschaftlich erdrückt, werden wir dagegen vor Gericht ziehen“, erklärte Thomas Breitkopf, Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute in Berlin und Ostdeutschland e.V. Die Erfolgsaussichten dafür seien sehr gut, denn gerade vor wenigen Wochen (08.11.10) habe das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit überzeugender Begründung festgestellt, dass ein Steuersatz in Höhe von 15 auf die Bruttokasse (inkl. USt) die absolute Obergrenze des rechtlich Zulässigen darstelle. „Das Gericht sieht diesen Steuersatz als oberen Grenzwert“, so Breitkopf weiter. Nach seiner Auffassung muss dieser Steuersatz sogar unterschritten werden, wenn die Gefahr der Erdrosselung von Unternehmen drohe. Nach dem Richterspruch habe ein Steuersatz erdrosselnde Wirkung, wenn es dem Unternehmer nicht mehr möglich ist, sein Geschäft ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen.

„Mit einer zwanzigprozentigen Vergnügungssteuer ist dieser Grenzwert überschritten“, so Breitkopf weiter. „Schon die Erhöhung auf 11 war für die Berliner Gastronomen eine Vervierfachung des zuvor üblichen Satzes, eine nochmalige Verdopplung auf 20 bedeutet das sichere Aus für zum Teil seit Jahrzehnten seriös am Markt operierende Gastronomieaufstellunternehmen. Auch für gewerbliche Spielstätten, die auf eine langfristige Sicherung des Geschäftsbetriebs zielen, wäre die explosionsartig ansteigende Steuerlast nicht zu stemmen“, warnt Breitkopf eindringlich, „Sind die legalen Anbieter pleite, wird nur noch illegal gespielt, was einen kompletten Steuereinnahmeverlust bedeutet.“

Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e, V, hat bereits im Februar 2010 auf das Phänomen der erlaubnisfreien Gaststätten hingewiesen, in denen vielfach unter Missachtung der Spielverordnung wesentlich mehr Geräte aufgestellt werden, als dies der Gesetzgeber zulässt. Diese Einschätzung wurde in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin am 22.11.2010 durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Immobilien des Bezirks Lichtenberg geteilt. In diesem Zusammenhang hatte der Verband den Bezirksämtern Untätigkeit vorgeworfen. Auch der Neuköllner Bezirksbürgermeister Buschkowsky betonte zwar auf einer Versammlung von Automatenkaufleuten am 25.11.2010, dass Verstöße gegen den Jugendschutz oder das Alkoholverbot in Neuköllner Spielhallen nicht festzustellen seien. Er sah sich aber nicht im Stande, die erlaubnisfreien Gaststätten, Wettbüros, Telefonläden und andere Orte, an denen illegal Automaten aufgestellt werden, wirksam zu kontrollieren. „Hier liegt das eigentliche Problem, auch in der Wahrnehmung. Hier sind Ämter und Behörden gefordert, das Vollzugsdefizit endlich zu beseitigen, anstatt – zum Nachteil von seriös arbeitenden Betrieben und ihren Arbeitnehmern – die Vergnügungssteuer ins Uferlose zu erhöhen“, so Breitkopf abschließend.

Das Abgeordnetenhaus beabsichtigt am 08.12.10 im Hauptausschuss und am 09.12.10 im Plenum die drastische Steuererhöhung zu beschließen.