Aktuelle Statements von Lotto Bayern Präsident Erwin Horak zur laufenden Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag

 Erwin Horak, Präsident von LOTTO Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock
Erwin Horak, Präsident von LOTTO Bayern und Federführer im Deutschen Lotto- und Totoblock

Zur Person:

Nach Stationen in der Finanzverwaltung und verschiedenen Referaten im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen war der Volljurist zuletzt Pressesprecher mehrerer Bayerischer Finanzminister, bevor er 1997 die Leitung der Staatlichen Lotterieverwaltung übernahm. Horak ist Federführer für die bundesweite ODDSET-Kooperationsgemeinschaft. Er war 4 Jahre lang Vorsitzender des Rechtsausschusses und ist seit Januar 2010 Federführer des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks.

Statements:

„Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich als Ordnungsrahmen für ein sensibles Produkt grundsätzlich bewährt. Er sichert den Spielerschutz und die Finanzierung des Gemeinwohls und des Sports. Das Staatsvertragsmodell muss erhalten bleiben.“

„Der EuGH hat in seinen Urteilen vom 08.09.2010 bestätigt, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot europarechtlich zulässig ist.“

„Es sind keine tragfähigen Alternativen zum Staatsvertragsmodell bekannt, die sowohl Spielerschutz als auch Erträge für das Gemeinwohl sicherstellen. Allerdings muss der Vollzug in Zukunft konsequenter erfolgen. Darüber hinaus müssen künftig Produktmodifikationen wieder möglich sein, ein streng reguliertes Angebot im Internet für staatliche Anbieter wieder zugelassen und ausreichende Möglichkeiten für informative Werbung geschaffen werden.“

„Eine Kommerzialisierung der Sportwetten ist der falsche Weg. Eine Abkehr vom Staatsvertragsmodell würde zu mehr Spielsuchtgefahren und zum Ende der bewährten Förderung des Gemeinwohls und des Sports führen.“

„Eine Abkehr vom Ziel der Suchtbekämpfung wäre neben der rechtlichen Problematik auch aus gesundheitspolitischen, sozial- sowie finanzpolitischen Gründen bedenklich: Eine Steigerung des Glücksspielkonsums hat nicht nur auf den Konsumenten selbst erhebliche nachteilige Auswirkungen, sondern auch auf sein Umfeld und die Gesellschaft. Finanzpolitisch käme es zu erheblichen Steuermindereinnahmen, die nicht durch zusätzliche Abgaben ausgeglichen werden könnten.“