Neues Glücksspielgesetz – rechtswidrige Manipulationen im behördlichen Auftrag ?

Schalten politische Amigos gehorsam die Konkurrenz per Amtsmissbrauch durch Unterlassung und mittels fehlerhaften Glücksspielgesetz aus ?

Wien (OTS) – Finanzminister Pröll ist dafür verantwortlich, dass die KIAB, (publikumswirksam zur „SOKO Glücksspiel“ hochgejubelt) dramatischen und vor allem auch rechtswidrigen Schaden in Österreich anrichtet. Der Steuerzahler wird für diese Schäden geradestehen müssen, da die verantwortlichen Politiker natürlich für nichts persönlich haften.

Zuletzt geschehen in Kärnten, wo die KIAB mittels Spekulationen und mit juristisch unhaltbaren Details eine angebliche Zuständigkeit und „moralische“ Notwendigkeit künstlich vorgetäuscht hat. Spielautomaten werden in Kärnten von gerichtlich beeideten Sachverständigen und einem akkreditierten, international anerkannten, Prüfinstitut sorgfältig auf ihre Gesetzmäßigkeit hin ge- und auch immer wieder überprüft. Diese Spielautomaten sind mit Siegeln gegen etwaige Manipulationen geschützt und haben ordentliche, aufrechte, Landesgenehmigungen. Solche Spielautomaten wurden von der KIAB in Kärnten provozierenderweise – vorläufig – beschlagnahmt.

Die gesamte staatliche Verwaltung darf allein auf Basis der Verfassung handeln. Da die KIAB die Amtshandlung leitet, ist sie für das von ihr behauptete illegale Glücksspiel – § 168 StGB – gar nicht zuständig. Beim Vorliegen eines solchen Verdachts hat sie die Amtshandlung, mangels Zuständigkeit des Verwaltungsstrafrechts, sofort abzubrechen. Dafür ist die Polizei zuständig.

Die Zuständigkeit der KIAB nach dem neuen Glücksspielgesetz blieb in anderen Fällen nur erhalten, weil ein, mit der KIAB zusammen agierender, gerichtlich beeideter, Sachverständiger, übrigens ein aktiver Gefolgsmann von Pröll und Lopatka, „zufällig“ folgendermaßen vorging: Wie den Niederschriften der KIAB zu entnehmen ist, hat er, in vergangenen Fällen, außerhalb Kärntens, die zu überprüfenden Spielautomaten mit jeweils nur Euro 5.- bespielt und konnte so natürlich nicht feststellen, ob dieser Spielautomat mit mehr als Euro 10.- pro Spiel bespielt werden kann. Bei – möglichen – Einsätzen von mehr als Euro 10.- pro Spiel ist nämlich, gemäß dem gültigen, Neuen, Glücksspielgesetz, die „echte“ Polizei zuständig und nicht die, gemäß ihren eigenen Niederschriften auch sonst klar rechtswidrig
agierenden, „Möchtegernpolizisten“ im Auftrag des Finanzministeriums.

Ob es schriftliche Weisungen gibt, wo diese und weitere rechtswidrigen Vorgangsweisen angeordnet wurden, ist höchst fraglich. Vermutlich gibt es sie gar nicht und bei Bedarf werden dann einzelne KIAB Beamte als ganz allein verantwortlich der Öffentlichkeit als „Bauernopfer“ präsentiert.

Rückfragehinweis:
Helmut Kafka, Pressesprecher,
Automatenverband.at, Tel.: 01-920 33 33