Deutscher Lottoverband begrüßt die Urteile des EuGH

Glücksspielstaatsvertrag gescheitert, Politiker müssen handeln!

08.09.2010 – Entgegen einer heute veröffentlichten dapd-Meldung begrüßt der Deutsche Lottoverband ausdrücklich die heutigen Urteile des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Vorlageverfahren deutscher Verwaltungsgerichte. Das Gericht hat in bemerkenswerter Deutlichkeit festgestellt, dass die tragenden Vorschriften des geltenden Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) nicht mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes nach dem Unionsrecht vereinbar sind.

„Das Monopol ist gescheitert, jetzt sind die Politiker gefordert zu handeln“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Vorschläge für eine angemessene und europarechtskonforme Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes liegen auf dem Tisch. Diese Lösungsansätze müssen jetzt zügig und konstruktiv diskutiert werden.“

Der EuGH widerlegt die Verteidiger des GlüStV in ihrer Behauptung, der geltende Glücksspielstaatsvertrag sei durch das Unionsrecht und die Rechtsprechung des EuGH dazu abgedeckt. Das bedeutet, dass die Diskussion über einen neuen Rechtsrahmen für Lotterien und Glücksspiel ab 2012 auf einer völlig neuen Basis neu begonnen werden muss. Für den Bereich Lotto und Lotterien hat das Gericht deutliche Hinweise darauf gegeben, dass wegen der Inkohärenz zu liberalisierten Automatenspielen und Kasinos sowie der intensiven Werbekampagnen dort auch dieses Monopol mit der bisherigen Begründung der Spielsuchtprävention nicht mehr gerechtfertigt ist.

Damit hat sich die rechtliche Ausgangsbasis für den gesamten Regelungsbereich des geltenden Glücksspielstaatsvertrages völlig verändert.

Der EuGH hat zwar festgestellt, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des ihnen zugestandenen „weiten Wertungsspielraums „bei der Festlegung des Schutzniveaus gegen die von Glücksspielen ausgehenden Gefahren auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet verbieten „können“. Dies ist eine mögliche Handlungsoption, aber eben keine Verpflichtung. Bei der Entscheidung für den Fortbestand eines Internetverbotes ist zu beachten, dass dies nur im Rahmen eines im Übrigen europarechts- und verfassungsrechtlich einwandfrei ausgestalteten Monopols zulässig wäre.

„Die Länder haben nun die Wahl: Entweder sie schaffen vernünftige Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter, oder sie regulieren den Markt weiter vollständig kaputt“, so Faber. „Das würde den Verbraucher- und Jugendschutz nicht fördern, sondern die Bürger in noch stärkerem Ausmaß als bisher in den Schwarzmarkt treiben.“

Die Aufsicht- und Ordnungsbehörden in den Ländern, aber auch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen nun umgehend die Konsequenzen prüfen, die sie aus den Urteilen in den Bereichen Lotto und Sportwetten zu ziehen haben. Dies betrifft die anhängigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und vor allem alle Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung und der Strafverfolgung.