Matthias Tunger

Verbot von Glücksspielen unter 21 Jahren: Parlament billigt entsprechendes Gesetz

Die Kammer des belgischen Bundesparlamentes hat am Donnerstag in der Plenarsitzung einen Gesetzesvorschlag des grünen Abgeordneten Stefaan Van Hecke (Groen) angenommen, der darauf abzielt, Personen, die an Glücksspielen teilnehmen, besser zu schützen. So soll ein grundsätzliches Werbeverbot für diese Art von Spielen eingeführt werden.

Dank der Abstimmung in der Kammer wird die Altersgrenze für die Teilnahme an jeglicher Form von Glücksspielen von 18 auf 21 Jahre angehoben. Ausgenommen sind die Spiele der Nationallotterie. Es wird auch verboten, mehrere Lizenzen auf einer Website zu kombinieren, sowie Boni oder Geschenkaktionen anzubieten, um Spieler dazu zu bewegen, sich anzumelden oder weiterzuspielen. Außerdem werden die sogenannten 3.3-Spielautomaten verboten, die häufig in Jugendheimen oder Tankstellen aufgestellt und bisher nicht kontrolliert wurden.

Der Text war vom grünen Abgeordneten Stefaan Van Hecke (Groen) ganz zu Beginn der Legislaturperiode 2019 eingebracht worden. Das beabsichtige Werbeverbot für Glückspiele sorgte in der Regierungskoalition aber für eine langwierige Kontroverse zwischen den Liberalen der MR und den Grünen, so dass der Text nicht weniger als elf Mal im zuständigen Ausschuss diskutiert werden musste.

Am Donnerstag wurde der Gesetzentwurf zum zweiten Mal im Plenum behandelt und verabschiedet, nachdem er im November von der Opposition an den Staatsrat verwiesen worden war. Das neue Gesetz sieht ein grundsätzliches Werbeverbot für Glücksspiele vor.

Der Ecolo-Abgeordnete Olivier Vajda, der den Text mitverfasst hat, kommentierte: "Ich war während der Debatte von der Macht der Glücksspiellobby beeindruckt". In seinen Augen "hat dieser Druck auf unseren Ausschuss verhindert, dass wir beim Schutz der Spieler noch weiter gehen".

Der Text wurde mit den Stimmen der Mehrheit angenommen, der sich die Kommunisten anschlossen. Die N-VA, der Vlaams Belang, Les Engagés und DéFI enthielten sich der Stimme. Es gab nur eine einzige Stimme gegen den Gesetzentwurf: die des unabhängigen Abgeordneten Jean-Marie Dedecker.

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