Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag

CDU und FDP vereinbaren im Koalitionsvertrag gegebenenfalls Prüfung eines Konzessionsmodells
Signalfunktion auch für andere Bundesländer

Hamburg, 21.10.2009 – Ende vergangener Woche besiegelten die CDU und FDP in Schleswig-Holstein mit einer 57-seitigen Koalitionsvereinbarung ihr künftiges Regierungsbündnis – und das Ende des Glücksspielstaatsvertrages. Auf Seite sieben heißt es unter anderem: „Schleswig-Holstein kündigt den Glücksspielstaatsvertrag und drängt auf eine bundeseinheitliche Änderung der bestehenden Rechtslage… 
Sollte es keine bundeseinheitliche Regelung geben, werden CDU und FDP die Einführung eines eigenen Konzessionsmodells in Schleswig-Holstein prüfen.“

Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 01.01.2008 für zunächst vier Jahre und würde am 31.12.2011 außer Kraft treten, wenn nicht mindestens 13 Bundesländer seine Verlängerung beschließen. „Wir begrüßen die Ankündigung aus Schleswig-Holstein“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Dies sollte ein Signal auch für andere Bundesländer sein, jetzt gemeinsam mit allen Marktteilnehmern eine maßvolle und sachgerechte Regelung für das deutsche Lotto und die Lotterien zu finden.“

Zur Bekämpfung einer vermeintlichen Suchtgefährdung schränkt der Glücksspielstaatsvertrag insbesondere die Werbung und den gewerblichen Vertrieb für das traditionelle „Lotto 6 aus 49“ und die Klassenlotterien stark ein, während das ungleich suchtgefährlichere Automatenspiel außen vor gelassen wird. Bereits vor seinem Erlass wurde der Glücksspielstaatsvertrag deshalb in den Landtagen äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere die schleswig-holsteinische CDU hatte bis zuletzt eine verfassungs- und europarechtlich angemessene Regelung des Glücksspielmarktes gefordert. Mit Einführung des Staatsvertrages brachen, wie von Wirtschaftsexperten prognostiziert, die Einnahmen der Bundesländer aus dem Glücksspielbereich um 30 Prozent ein, nicht zuletzt auch durch das Internetverbot für Lotterien.