Hessens Ministerpräsident Boris Rhein, Innenminister Peter Beuth und Justizminister Prof. Dr. Poseck zu Gast beim Parlamentarischen Abend von HMV und DAW

Zahlreiche Gäste aus Politik und Automatenwirtschaft sind am 16. November der Einladung des Hessischen Münzautomaten-Verband e.V. (HMV) und des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) nach Wiesbaden gefolgt. Beim Parlamentarischen Abend in der Landeshauptstadt wurden sie von DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker und Michael Wollenhaupt, 1. Vorsitzender des HMV, begrüßt. Ehrengäste waren in diesem Jahr der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein, der Hessische Innenminister Peter Beuth, der Hessische Justizminister Prof Dr. Roman Poseck, der Fraktionsvorsitzende der SPD, Günter Rudolph und der Geschäftsführer der Lotto Hessen GmbH, Martin Blach.

V.l.n.r.: Christoph Schwarzer, Michael Stang, Ministerpräsident Boris Rhein, Georg Stecker, Michael Wollenhaupt, Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck und Andreas Rey. (Foto: DAW/AWI/Heiko Rhode)
V.l.n.r.: Christoph Schwarzer, Michael Stang, Ministerpräsident Boris Rhein, Georg Stecker, Michael Wollenhaupt, Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck und Andreas Rey. (Foto: DAW/AWI/Heiko Rhode)
Ministerpräsident Boris Rhein in seiner Ansprache: „Um Sucht und Ausbeutung vorzubeugen, ist ein klar reguliertes und kontrollierbares Glücksspiel-Angebot unerlässlich. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, im Dialog mit den beiden Verbänden Rahmenbedingungen zu setzen, in denen das Glücksspiel legal möglich ist, der Spielerschutz optimiert und das illegale Glücksspiel konsequent bekämpft wird. Die Hessische Landesregierung hat ein nachdrückliches Interesse daran, dass die Anbieter fair, gesundheitlich verantwortbar und wirtschaftlich arbeiten können. In vielerlei Hinsicht war Hessen bereits in der Vergangenheit Vorreiter, was die sinnvolle Regulierung des Glücksspiels mit Augenmaß betrifft. Dies wollen wir auch künftig sein.“

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker lobte in seiner Rede die im Glücksspielstaatsvertrag enthaltenen Möglichkeiten der Regulierung nach qualitativen Maßstäben im Bereich des Spieler- und Jugendschutzes. „Weil es eben auf die Qualität einer Spielhalle ankommt und nicht etwa auf deren Größe oder den Abstand, gibt der Glücksspielstaatsvertrag den Ländern die Möglichkeit, bestehende Mehrfachkonzessionen zu erhalten und von geltenden Mindestabständen abzuweichen, wenn besondere qualitative Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen die besondere Schulung des Personals, ein Sachkundenachweis durch den Betreiber und auch die Spielhallen-Zertifizierung, für die wir uns als Automatenbranche ja bereits seit Jahren stark machen. Wir begrüßen es, dass auch Hessen plant, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, bestehende Mehrfachkonzessionen zu erhalten und Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot zuzulassen“, sagte Georg Stecker.

Mit Blick auf das künftige Spielhallengesetz in Hessen sagte HMV-Vorsitzender Michael Wollenhaupt: „Eine gute Regulierung gängelt legale Anbieter nicht, sondern – im Gegenteil – sie stärkt sie. Denn nur mit einem ausreichenden und attraktiven Angebot könne die Branche ihren Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen und wirksamen Spieler- und Jugendschutz leisten. Und nur mit einem attraktiven legalen Angebot lasse sich der Schwarzmarkt effektiv bekämpfen“.

Bei der Veranstaltung wurden die Mutter-Kind-Vorsorge-Klinik „Anne Frank“ in Laubach und der Verein SMOG e.V. mit einer Spende bedacht.