GGL sieht angekündigte Anpassung der Richtlinien von Twitch bezüglich des Streamings von Online-Glücksspielen als einen allerersten Schritt in die richtige Richtung

Pressemeldung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder vom 18.10.2022

Behörde fordert Einhaltung des Glücksspielstaatsvertrages 2021

Ab dem 18. Oktober ändert die Streaming Plattform Twitch die Regeln zum Streaming von Virtuellen Automatenspielen (Slots), Roulette- und Würfelspielen. Diese Spiele dürfen laut Twitch nur noch gestreamt werden, wenn der entsprechende Glücksspielanbieter dafür eine Erlaubnis aus den USA oder einem anderen Staat, der einen ausreichenden Verbraucherschutz bereithält, besitzt.

Vorstand Benjamin Schwanke: ”Wir begrüßen diese Änderung, sehen dies jedoch lediglich als einen allerersten Schritt in die richtige Richtung.“

Jede Form der Image- und Aufmerksamkeitswerbung für unerlaubtes Glücksspiel ist gemäß § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 verboten. Dazu gehört auch Werbung im Ausland, wenn der Werbeeffekt im Inland eintritt. Erlaubnisse europäischer oder nichteuropäischer, z.B. amerikanischer Behörden werden in Deutschland nicht anerkannt. Es kommt auf die staatliche Erlaubnis aus Deutschland an. Auf der amtlichen Whitelist sind die im deutschen Raum erlaubten Glücksspielanbieter aufgelistet. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist unter folgender Internetadresse zu finden: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/uebersicht-gluecksspielanbieter/whitelist

Wenn Streamer unerlaubtes Online-Glücksspiel bewerben, handeln sie illegal und müssen mit einer Strafanzeige rechnen. Dies betrifft im Übrigen das Streamen sämtlicher Formen unerlaubten Glücksspiels.

Neben dem Verbot für das Streaming illegaler Glücksspielangebote gibt es auch bei erlaubten Glücksspielangeboten strenge Vorgaben: Bezüglich der Werbung für erlaubte Glücksspielangebote sind neben den Regelungen des GlüStV 2021 die mit der Erlaubnis verbundenen Nebenbestimmungen zu beachten. So ist beispielsweise nach Ziffer 5.17 der „Musternebenbestimmungen Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker“ die werblich ausgerichtete Kooperation mit Personen, die das eigene oder fremde Spiel filmen und über Rundfunk oder in sozialen Netzwerken verbreiten oder live übertragen, unzulässig. (Siehe https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2022-05/musternebenbestimmungen_virtuelle_automatenspiele_online_poker.pdf)