Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) forciert Kampf gegen illegale Glücksspielangebote von Lottoland

Halle (Saale) - Behörde fordert weitere Internet-Service-Provider (ISP) zur Sperrung der Internetseiten der Lottoland-Gruppe auf. Erste Erfolge im Payment Blocking: Zahlungsdienstleister kündigen Zusammenarbeit mit Lottoland auf.

Um die illegalen Glücksspielangebote der Lottoland-Gruppe vom Markt zu nehmen, setzt die GGL alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent ein. So konnte bereits erwirkt werden, dass mehrere Zahlungsdienstleister ihre Zusammenarbeit mit Lottoland eingestellt haben und zukünftig Geschäfte mit illegalen Glücksspielanbietern ausschließen.

Ein weiteres Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sind Netzsperren (im GlüStV 2021 als IP-Blocking bezeichnet). Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder setzt in ihrem Vorgehen bezüglich der Netzsperren auf Transparenz und Gespräche mit den Internet-Service- Providern. „Die Sensibilisierung der Internet-Service-Provider ist ausgesprochen wichtig. Providern, die trotz Verfügung der GGL den Zugriff zu unerlaubten Angeboten nicht unterbinden, drohen empfindliche Zwangsgelder“, betont Vorstand Ronald Benter.

Im Fall des Verfahrens gegen die Lottoland-Gruppe wurden bereits im Juli die ersten zwei Verwaltungsverfahren bezüglich Netzsperren mit dem Ziel eingeleitet, die Zugriffsmöglichkeit zum gerichtlich festgestellten unerlaubten Angebot der Lottoland-Gruppe sperren zu lassen. Anfang Oktober wurden drei weitere ISP zur Sperrung der Internetseiten der Lottoland-Gruppe aufgefordert. Adressaten sind damit die fünf umsatzstärksten Internet-Service-Provider. „Uns ist natürlich bewusst, dass wir hiermit juristisches Neuland betreten und unser Handeln gerichtlich überprüft wird. Die Aufgabe der GGL ist es, den Glücksspielstaatsvertrag und damit Recht und Gesetz konsequent umzusetzen“, so Vorstand Benjamin Schwanke.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist seit 1.7.2022 länderübergreifend verantwortlich für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet sowie der Werbung dafür. „Priorität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes hat für uns der Vollzug gegen die Anbieter, die nicht auf der amtlichen Whitelist stehen“, so Schwanke. Zu den Vollzugsinstrumenten der neuen Behörde zählen unter anderem, die Zahlungsunterbindung (Payment Blocking) sowie die Netzsperren. Letzteres richtet sich an alle Internet-Service-Provider, die als Zugangsvermittler von illegalen Online-Glücksspielangeboten fungieren. Hinzu kommen weitere Vollzugsinstrumente in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zum Beispiel die Meldungen an Finanzämter zur Verfolgung von Steuertatbeständen.

Bei den Netzsperren werden die Internet-Provider im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung aufgefordert, die Zugriffsmöglichkeit zum unerlaubten Angebot über Internetzugänge zu sperren. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Verfügung kann die Behörde empfindliche Zwangsgelder an die entsprechenden Provider verhängen.

Über das Verwaltungsverfahren zur Sperrung von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten von Lottoland

Das Unternehmensgeflecht, welches unter dem Namen Lottoland aktiv ist, bietet seit Jahren illegales Glücksspiel an. Dieses Angebot ist besonders prekär, da viele Spieler glauben, dass sie bei Lottoland an einem Lottospiel teilnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bei den Angeboten von Lottoland unter www.lottoland.com und www.lottohelden.de und www.lottohelden.com handelt es sich um Wetten, bei der auf das Ergebnis einer Lottoziehung gewettet wird, anstatt an der eigentlichen Lotterieziehung teilzunehmen. Diese Angebote sind auf Basis des Glücksspielstaatsvertrages nicht erlaubnisfähig und wurden daher bereits untersagt. Sie sind jedoch weiter im Internet zu erreichen. Aus diesem Grund richteten sich die ersten rechtlichen Schritte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auf die Unterbindung der Lottoland Angebote durch Verwaltungsverfahren zu Netzsperren und Payment Blocking.