Kantonsrat
Glücksspiele bleiben Volljährigen vorbehalten

Wie alt müssen Zugerinnen oder Zuger sein, um bei lokalen Sportwetten oder kleinen Pokerturnieren teilnehmen zu können? Diese Frage beantwortete das Kantonsparlament.

Harry Ziegler
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Minderjährige dürfen im Kanton Zug auch weiterhin nicht an kleinen Pokerturnieren teilnehmen.

Minderjährige dürfen im Kanton Zug auch weiterhin nicht an kleinen Pokerturnieren teilnehmen.

Symbolbild: Nicolas Senn

Beim Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele handelt es sich um einen Nachvollzug eines Gesetzeserlasses des Bundes. Solches birgt in den meisten Fällen keinen irgendwie gearteten politischen Zündstoff. Das Zuger Kantonsparlament fand gestern allerdings eine Lücke, die auch prompt in Flammen aufging.

Konkret schieden sich die Geister daran, welches Alter für Zugerinnen und Zuger massgebend sein solle, um an lokalen Sportwetten oder kleinen Pokerturnieren teilnehmen zu können. Es zeigte sich dabei, der vermutete Graben zwischen jüngeren und älteren Kantonsrätinnen und -räten ist nicht so gross. Aber doch gross genug, dass der Graben (noch) unüberwindbar ist.

Was kann der Kanton noch regeln?

Der Präsident der vorberatenden Kommission, Kantonsrat Thomas Magnusson (FDP/Menzingen), sagte einleitend, dass es zwar nicht wirklich viele Bereiche seitens des Kantons zu regeln gebe, diese Regelungen seien aber wichtig, weil es teilweise um viel Geld gehe.

Während andere Kantone alles Mögliche mit Geldern aus dem Lotteriefonds unterstützen, werden im Kanton Zug rund ein Drittel für die Sportförderung und zwei Drittel für Kultur und Soziales verwendet. «Das ist eine gute Verteilung. Die Projekte und Anlässe können auf pragmatische und schnelle Art unterstützt werden», so Magnusson.

Regeln kann der Kanton somit beispielsweise Kleinlotterien wie Lotto oder Tombolas von Vereinen bis zu einer Spielsumme von 50'000 Franken. Hier soll künftig nur noch eine Meldung an die Gemeindebehörden erfolgen, statt dass eine Bewilligung eingeholt werden muss.

Zugelassen werden neu Kleinlotterien, lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere (mit Maximaleinsatz von 200 Franken). Ausserdem sei der Kanton in der Spielsuchtprävention weiterhin zuständig.

Altersgrenze und Prävention

Beide Begriffe gehen Hand in Hand. Mindestens in den Fraktionen. Mit einzelnen abweichenden Mitgliedern. Der Kantonsrat legte gestern fest, dass Minderjährige weder an kleinen Pokerturnieren noch an lokalen Sportwetten teilnehmen können. Jugendliche und Heranwachsende seien zu schützen.

Der Antrag der Chamer Kantonsrätin Jill Nussbaumer (FDP) war chancenlos. Sie machte beliebt, 16-Jährigen die Teilnahme an kleinen Pokerturnieren und an lokalen Sportwetten zu ermöglichen. Schliesslich könne eine 16-jährige Person auch 200 Franken anders ausgeben, beispielsweise für ein Mobiltelefon.

Bei kleinen Pokerturnieren im sozialen Umfeld könnten Jugendliche erste Erfahrungen sammeln. Unterstützung erhielt Nussbaumer von den Kantonsräten Rainer Leemann (FDP/Zug), der sich als Vertreter der mittleren Generation bezeichnete, und von Philip C. Brunner (SVP/Zug), dem laut eigenen Aussagen zweitältesten Kantonsrat in der aktuellen Legislatur.

Luzian Franzini (ALG/Zug) machte darauf aufmerksam, dass im Sinne des Schutzes vor Spielsucht und Überschuldung eine starke Regulierung des Angebots im Bereich der Glücksspiele notwendig sei. Und Bildungsdirektor Stephan Schleiss, der den krankheitshalber abwesenden Sicherheitsdirektor vertrat, sagte: «Nichts in der Prävention sei zielführender als die Einschränkung der Verfügbarkeit.» Das sah das Parlament auch so und lehnte den Antrag Nussbaumers ab.