Geldwäscheprävention – Was ist eine verantwortliche Person auf Leitungsebene und warum ist ihre Rolle so wichtig?

Kerberos LogoGlücksspielunternehmen müssen zahlreiche Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz einhalten, um hohe Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden, aber auch, um sich vor dem Missbrauch durch Geldwäscher zu schützen. Dazu gehört u.a. die Ausgestaltung und Umsetzung des Riskmanagements im Unternehmen und zwingend die Ernennung eines Mitglieds der obersten Leitungsebene, das das Risikomanagement im Unternehmen verantwortet – die sogenannte verantwortliche Person auf Leitungsebene, kurz „VaL“ genannt.

Die verantwortliche Person auf Leitungsebene muss einen vollumfassenden Überblick über das gesamte Risikomanagement des Unternehmens haben. Zum Risikomanagement gehören eine Risikoanalyse sowie die Schaffung von internen Sicherungsmaßnahmen, um die Risiken von Geldwäsche im Unternehmen zu steuern und zu reduzieren. Zusammen mit dem Geldwäschebeauftragten nimmt die VaL also eine zentrale Rolle bei der Wahrnehmung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz ein. Die Verantwortung für das Risikomanagement verbleibt am Ende bei der VaL.

Bei einer Prüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kann die VaL seitens der Behörden jederzeit um Auskunft gebeten und aktiv in die Prüfung eingebunden werden. Die VaL sollte daher solide Kenntnisse im Bereich der Geldwäscheprävention besitzen und für die zuständige Aufsichtsbehörde als auch den Geldwäschebeauftragten gut erreichbar sein. Eine Übertragung der Aufgaben und Verantwortungsbereiche der VaL auf andere Mitarbeiter:innen im Unternehmen ist nach den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz für den Bereich Glücksspiel nicht möglich.

Muss jedes Unternehmen eine VaL benennen?

Glücksspielanbieter müssen zwingend eine VaL benennen, wenn in ihrem Unternehmen zwei oder mehr Personen Positionen auf der Leitungsebene besetzen, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter:innen beschäftigt werden. Sofern im Betrieb nur eine Person auf Leitungsebene tätig ist, ist diese Person automatisch verantwortliches Mitglied auf Leitungsebene im Sinne des Geldwäschegesetzes.

Was passiert, wenn ich keine VaL für mein Unternehmen benenne?

Die Aufsichtsbehörde kann Bußgelder von bis zu 150.000 Euro verhängen.

Als erfahrener Partner an Ihrer Seite unterstützt Sie Kerberos Compliance bei der Erfüllung Ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten. Auf der Website von Kerberos erhalten Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Geldwäscheprävention.