Zustimmung zum Vorgehen der Glücksspielbehörde gegen illegale Lotteriewetten

Hamburg – Das konsequente Vorgehen der neuen Glücksspielbehörde gegen illegale Glücksspielangebote im Internet trifft auf Zustimmung.

Seit Juli 2022 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Sachsen-Anhalt länderübergreifend für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet verantwortlich. Die Behördenvorstände Ronald Benter und Benjamin Schwanke hatten am 8. Juli 2022 in einer Pressemeldung angekündigt, konsequent gegen den Schwarzmarkt vorzugehen. Durch Strafanzeigen, IP- und Payment-Blocking sowie Meldungen an Finanzämter wollen sie das illegale Glücksspiel zurückdrängen. (GGL-Website: www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news)

Dies trifft auf Zustimmung bei immer mehr Anbietern, die sich an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten. Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg, hält auch das von der GGL angekündigte Verwaltungsverfahren zur Sperrung von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten für überfällig und richtig. Meinberg, der zugleich Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) ist, begrüßt, dass die Behörde dabei auch auf technische Blockaden setzt: „IP-Blocking und Payment- Blocking sind effiziente Maßnahmen gegen illegales Glücksspiel im Internet. Es wird sich zeigen, ob die jetzt vorhandenen Vollzugsinstrumente ausreichen, um Betrug und Produktpiraterie auf dem deutschen Glücksspielmarkt wirksam zu unterbinden.“

Meinberg ergänzt: „Für den Verbraucherschutz ist es wichtig, dass die neue Glücksspielbehörde auch vor den Dickschiffen des Schwarzmarktes nicht zurückschreckt und gleich zu Beginn gegen besonders skrupellose Produktpiraten und Glücksspielanbieter wie Lottoland und Lottohelden vorgeht. Der Lottoland-Konzern bietet ohne deutsche Lizenz illegale Lotteriewetten auf die Ziehungen von Lotto6aus49 oder Eurojackpot an, ohne an der Lotterieziehung teilzunehmen und ohne Gemeinwohlabgaben zu leisten. Lottoland sitzt auf Malta, umgeht deutsche Gesetze und ignoriert den Spielerschutz.“

Gerade in einem liberalen Markt sei es wichtig, dass sich alle Anbieter an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten, betont Torsten Meinberg.

In diesem Statement nimmt LOTTO Hamburg Bezug auf die Meldung der GGL vom 8.7.2022: „Verwaltungsverfahren zur Sperrung der Angebote eines großen Anbieters von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten sind eingeleitet.“ Abrufbar auf der GGL Website: www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news