Geldwäscheprävention: Profifußball und Spielerberater im Visier der EU-Kommission

Wie aus Brüsseler Kreisen zu vernehmen ist, hat die EU-Kommission den Profifußball als Hochrisikosektor für Geldwäsche identifiziert.

Jetzt plant die Kommission, Profifußballclubs, Spielerberater und Verbände den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche zu unterwerfen. Dies geht aus einem Amendment vom 15.03.2022 hervor, welches Kerberos Compliance vorliegt.

In dem Entwurf heißt es u.a.:

»[...] the Commission assessed professional football and stated that »whilst it remains a popular sport it is also a global industry with significant economic impact. Professional football’s complex organisation and lack of transparency have created fertile ground for the use of illegal resources. Questionable sums of money with no apparent or explicable financial return or gain are being invested in the sport. Professional football is therefore a new sector posing high risks and high-level professional football clubs, along with sports agents in the football sector and football associations in Member States which are members of the Union of European Football Associations, should be considered obliged entities for the purposes of this Regulation.«

Die Kommission geht damit davon aus, dass die komplexe Organisation von Fußballclubs dazu einlädt, illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Erkennbar sei dies u.a. daran, dass Gelder in die Vereine investiert würden, ohne dass ein erkennbares finanzielles Interesse oder Gewinne erkennbar seien. Der Mangel an Transparenz in der Branche sei ein fruchtbarer Boden für Kriminelle. Vereine, Spielerberater und Verbände sollen deshalb den Transparenzregeln der Geldwäschegesetzgebung unterworfen werden. Damit würden auch sie unter die Meldepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche fallen, wie sie etwa für Banken, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kunstvermittler gilt. Es müssten zudem Vertragspartner identifiziert werden, der Zweck der Geschäftsbeziehungen klar sein und ein Geldwäschebeauftragter bestellt werden.

Laut Experten wird dies aber noch eine Weile dauern. Mit einer Verabschiedung des Gesetzespakets sei frühestens Anfang 2023 zu rechnen. Unmittelbare Gültigkeit würden die Gesetze erst drei Jahre später, also Anfang 2026, in den Mitgliedstaaten erlangen.

Deutschland ist sogar schon einen Schritt weiter: Das Bundesland Bremen hatte bereits am 11.02.2022 eine Bundesratsinitiative eingebracht, um den Profisport in den Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes aufzunehmen. Diese wird gerade in den Ausschüssen behandelt.

»Man muss die Augen schon ganz fest zu drücken, wenn man das Risiko von Geldwäsche in diesem Bereich nicht erkennen will«, sagte die Bremer Justizsenatorin in diesem Zusammenhang. Experten sehen in dem laufenden Verfahren eine Möglichkeit, wie Deutschland der EU-Gesetzgebung zuvorkommen könnte. »Die Aussichten auf Erfolg sind für den Bremer Vorstoß durch das Vorhaben auf EU-Ebene deutlich gestiegen. Deutschland könnte den Bremer Vorschlag in der Länderkammer annehmen und hätte das Thema hierzulande bereits abgehakt – noch bevor die EU es überhaupt beschließt und noch bevor der EU-Beschluss in ein nationales Gesetz gegossen werden müsste«, erklärt Kerberos Geschäftsführer Christian Tsambikakis.

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Dieser Artikel erschien zuerst im "Money Laundering Reporting Officer" (MLRO) - unserem Newsletter für Geldwäsche-Compliance.
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