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DSWV lehnt Verbot von Sportwettenwerbung ab

DSWV lehnt Verbot von Sportwettenwerbung ab

24. Nov. 2021

  • Werbung macht genehmigte und sichere Glücksspielangebote für den Bürger erkennbar
  • Forderung des Bremer Innensenators übergeht die Entscheidung von 16 Landtagen

Berlin. – Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) weist die Forderung des Bremer Innensenators, Sportwettenwerbung in Deutschland zu verbieten, mit Nachdruck zurück. Ein solcher Schritt wäre ein Konjunkturpaket für Schwarzmarktanbieter und würde den über Jahre verhandelten und von allen 16 Landtagen beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag in Frage stellen.

Presseberichten zufolge will der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) auf der Innenministerkonferenz Anfang Dezember ein generelles Verbot von Sportwettenwerbung in Deutschland beantragen. Der DSWV zeigt sich erstaunt über den Vorstoß, da die Bremische Bürgerschaft erst im März dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt hat – ebenso wie die Landtage aller anderen Bundesländer. Der Staatsvertrag befürwortet Glücksspielwerbung für staatlich geprüfte und sichere Angebote ausdrücklich, um die Verbraucher vor illegalen Schwarzmarktanbietern zu schützen. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Zeturf (C-212/08) befunden, dass Werbung für Wetten dazu dient, die Kundennachfrage in den legalen Markt zu lenken. Dies gilt insbesondere für reine Internetangebote, die ohne Werbung für die Verbraucher gar nicht auffindbar wären.

DSWV-Präsident Mathias Dahms erachtet den Vorschlag aus Bremen als kontraproduktiv:

Da nach wie vor viele illegale Anbieter am deutschen Markt aktiv sind, kommt der Werbemöglichkeit für erlaubte Anbieter eine zentrale Bedeutung zu. Wie sollen die Bürger sonst sichere von unsicheren Angeboten unterscheiden? Die Bundesländer haben in jahrelangen Verhandlungen eine gute Balance zwischen der öffentlichen Sichtbarkeit von legalen Glücksspielangeboten und den Belangen des Jugend- und Spielerschutzes gefunden. Wir gehen davon aus, dass sich die Innenministerkonferenz an die Beschlüsse aller 16 Landesparlamente zum Glücksspielstaatsvertrag gebunden fühlt.”

Auch die staatlichen Glücksspielanbieter – darunter Lotto Bremen – werben im Sportumfeld und betreiben Sportsponsoring.

Mathias Dahms fürchtet Ungleichbehandlungen:

Der Staat darf nicht den Eindruck entstehen lassen, mit zweierlei Maß zu messen und die eigenen Gücksspielangebote bevorzugen zu wollen. Schließlich sind alle Inhaber einer deutschen Glücksspielerlaubnis – sowohl staatlich als auch privat – von den Behörden sehr aufwändig auf ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft worden. Das gilt insbesondere auch für deren Werbekonzepte. Werbung für illegale Anbieter ist nach dem Gesetz verboten, auf die Durchsetzung dieses Verbots sollten sich die Vollzugsbehörden konzentrieren.”

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