Glücksspielstaatsvertrag 2021: Anhörung zum sächsischen Umsetzungsgesetz

DAW-Vorstandsprecher Stecker wirbt für qualitative Regulierung des gewerblichen Automatenspiels

Sachsen hat den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifiziert. Nun hat die Landesregierung einen Entwurf für das Umsetzungsgesetz vorgelegt. Der für das Gesetz federführende Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtags hat den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) zu einer mündlichen Anhörung eingeladen, die gestern in Dresden stattfand.

Vertreten wurde der DAW durch seinen Vorstandssprecher Georg Stecker. Bereits im Vorfeld hatte die Automatenbranche ihre Position zum vorhergehenden Referentenentwurf in einer schriftlichen Stellungnahme dem zuständigen sächsischen Staatsministerium des Innern gegenüber dargelegt.

Dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals qualitative Kriterien bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels relevant werden, begrüßte Stecker als wichtigen Meilenstein für die Entwicklung des Glücksspiels in Deutschland. Den Qualitäts- Ansatz gelte es konsequent im Umsetzungsgesetz zu verfolgen.

Für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz seien ausschließlich qualitative Kriterien, die das Angebot und den Betreiber betreffen, entscheidend. Hingegen seien quantitative Regulierungskriterien, die auf eine Reduktion des legalen Angebots zielen, sogar kontraproduktiv, warnte Stecker.
„Ohne ein ausreichendes und attraktives legales Angebot wächst nachweislich der Schwarzmarkt. Das erkennen Sie auch am Beispiel der Leipziger Innenstadt.“, so der DAW-Vorstandssprecher. Dort hatte die Verdrängung legaler Angebote einen Boom illegaler Angebote verursacht. „Stellen Sie die Qualität in den Mittelpunkt der Regulierung. Nur so wird der Jugend- und Spielerschutz gestärkt und bleiben ordentliche Betriebe und Arbeitsplätze erhalten, die zur Erfüllung des wichtigen Kanalisierungsauftrags aus dem Glücksspielstaatsvertrag unverzichtbar sind“, forderte Stecker.

Gegenüber den anwesenden Abgeordneten plädiert er dafür, eine Öffnungsklausel zu nutzen, mit der Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet erhalten werden können, wenn sie bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. Stecker forderte gleichzeitig, dass Spielhallen, die nachweislich anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen, Mindestabstände unterschreiten dürfen. „Ordentliche Anbieter brauchen eine sichere Zukunft, auch in Sachsen“, machte Stecker deutlich.
„Es gibt viel geeignetere Mittel für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz als die Mindestabstände, bitte nutzen Sie sie und geben Sie ordentlichen Betrieben mit einem hohen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen eine Zukunft!“, so Stecker abschließend.