Endgültige Niederlage für Verleumder

Bielefeld/Espelkamp. Mit Bescheid vom 26. März 2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm nach umfangreichen Ermittlungen mit der Zurückweisung der letzten Beschwerde der unbelehrbaren Anzeigenerstatter die Ermittlungen mit zutreffender Begründung ad acta gelegt.

Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen durch wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter aus der Branche im Frühjahr 2005 die Ermittlungen aufgenommen. Anfang 2006 wurde das Verfahren eingestellt. Nach einer Beschwerde des Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Im Februar 2007 erfolgte wiederum die Einstellung. Nach erneuter Beschwerde eines Unbelehrbaren beim Generalstaatsanwalt in Hamm wurde das Verfahren im Juli 2007 nochmals aufgenommen. Im August 2008 erfolgte dann die erneute Einstellung. Gegen diese Einstellung wurde wiederum Beschwerde eingelegt, welche am 26. März 2009 von der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm endgültig zurückgewiesen wurde.

Alle diese „Bielefelder-Anzeigen“ gehen zurück auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg aus dem Jahr 2004, das im März 2006 endgültig eingestellt wurde. Wörtlich heißt es: „Bei der vorgenommenen Sachbehandlung (Einstellung gem. § 153 a StPO) wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt.“ An die Staatskasse war ein Geldbetrag (keine Geldbuße!) von 5.000,00 EURO und an eine soziale Einrichtung ein Geldbetrag von 1.500,00 EURO gezahlt worden. Bereits 2003 endete ein anderes Verfahren beim Landgericht Augsburg zum Vorwurf der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels mit Freispruch.

„Damit müsste jetzt – nach den umfangreichen Ermittlungen – auch dem letzten Zweifler klar sein, dass es zu keinem Zeitpunkt Eingriffe in den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genehmigten Spiel- und Gewinnplan von Unterhaltungsspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zum Vor- und/oder Nachteil von Spielgästen gegeben hat. Es ist für mich als Unternehmer, der in der ersten Generation eine erfolgreiche Firma aufgebaut hat, immer wieder erstaunlich, dass es scheinbar einige Menschen gibt, die meinen, nur weil sie trotz ähnlicher beruflicher Voraussetzungen und Talenten nicht so erfolgreich waren, dass es beim anderen dann nicht mit rechten Dingen zu gegangen sein muss. Anders lässt es sich für mich nicht erklären, dass immer wieder die selben – in unserem Wirtschaftszweig bekannten und gescheiterten Existenzen – unsere Unternehmensgruppe mit in etwa immer gleichen oder ähnlichen dubiosen Verdächtigungen anzeigen“, so Paul Gauselmann.

„In jedem Falle ist diese erneute Zurückweisung eine klare Feststellung zu unseren Gunsten an welcher es nicht zu deuteln gibt. Ich hoffe sehr, dass nun auch das bundesweit bekannte Nachrichtenmagazin, was sich mehrmals vor den Karren dieser Denunzianten hat spannen lassen und versucht hatte aus den haltlosen Manipulationsvorwürfen eine scheinbar spektakuläre Story zu stricken, vielleicht jetzt auch die Größe hat darüber zu berichten, das man diesbezüglich wohl Verleumdern auf den Leim gegangen ist“, so der Unternehmer abschließend.