Reaktionen auf die Plenartagung des EU Parlaments

Von Lisa Horn

Am 10. März wurde im EU-Parlament über die Eckpunkte zur Regelung des europäischen Glücksspielmarktes debattiert.

Die dänische Abgeordnete Christel Schaldemose hatte die Plenartagung initiiert, um Eckpunkte in der Handhabung mit europäischem Glücksspiel zu definieren. In der Abstimmung sprach sich die Mehrheit für eine Resolution zur Regelung des europäischen Glücksspielmarktes aus. Zwar soll den einzelnen Mitgliedstaaten, nach den jeweiligen Gesetzen, freier Handlungsspielraum zugestanden sein, dennoch müsse auf geltendes EU-Recht eingegangen werden.

Dieses Ergebnis sorgte für unterschiedliche Reaktionen. Zahlreiche Presseaussendungen folgten, mit gegensätzlichen Interpretationen.

So sieht der stellvertretende Generaldirektor der österreichischen Lotterien, Friedrich Stickler, in dieser EU-parlamentarischen Entscheidung eine Bestätigung des Erhalts von Glücksspielmonopolen: „Dieses klare Votum ist zweifellos ein Meilenstein in der Geschichte des europäischen Glückspielwesens. Es zeigt, dass sich das EU-Parlament der besonderen Sensibilität des Glücksspiels bewusst ist und strikte nationale Reglementierungen zur Eindämmung der Spielsucht für unerlässlich hält. Diese Resolution schafft unmissverständliche politische Grundlagen für die Zukunft.“

Dietmar Hoscher, Vorstand für EU- und Rechtsangelegenheiten der Casinos Austria, sieht das ähnlich wie Stickler: „Die zuständigen Institutionen der EU, wie etwa der Europäische Gerichtshof, haben wiederholt im Sinne nationaler und auch sehr restriktiver Regelungen argumentiert, sofern diese nichtdiskriminierend sind. In diesem Votum findet diese Vorgehensweise nun auch auf politischer Ebene ihre Entsprechung.“

Aber auch gegensätzliche Auffassungen werden über die Presseverteiler gesandt. So würde der Vizepräsident der Europäischen Kommission und EU-Innenkommissar Jacques Barrot weiter Richtung EU-Standard tendieren, denn bei der Beibehaltung von Regelungen auf nationaler Ebene, „Der Bericht des europäischen Parlaments ist nichts als ein Bericht, er hat keine rechtliche Grundlage.“ Lizenzierungsmodelle wie z.B. in Italien oder Ungarn würden den Standpunkten der EU-Kommission entsprechen.

Laufende Verfahren vor dem EuGH, gegen Länder mit Glücksspielmonopol, wie Deutschland oder Schweden, sollen nicht eingestellt werden. Denn es ginge um die Verhältnismäßigkeit von nationalen Gesetzen und EU-Handelsrichtlinien. In den betreffenden Fällen wäre diese Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und eine Diskriminierung der Regelungen des EU-Binnenmarkts sei gegeben.