Stellungnahme zur SAT1-Serie

Stellungnahme zur SAT1-Serie „Lenßen und Partner“ – Folge „Das Geheimnis meiner Mutter“, gesendet am 26.08.2008 um 18.00 Uhr

In der Folge „Das Geheimnis meiner Mutter“ der SAT1-Serie „Lenßen und Partner“, die am 26.08.2008 um 18.00 Uhr gesendet worden ist, sind u.a. Filmszenen in einer Spielstätte aufgenommen worden, die der Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebs-GmbH gehören. Herr Mühleck, einer der Geschäftsführer der Firma Harlekin und zugleich 1. Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e.V., hat zu dieser Folge wie folgt Stellung genommen:

„Mit Verwunderung und Verärgerung habe ich Kenntnis erhalten von nicht autorisierten Filmszenen in der Serienkollage „Lenßen und Partner“ in SAT1. Hintergrund ist, dass wir seit Jahren insgesamt schon acht mal Spielstättenräumlichkeiten an Constantin Film für Aufnahmen zur Verfügung gestellt haben und dabei immer korrekt und wahrheitsgemäß über die Inhalte der Filmplots informiert worden sind und von den dann wiedergegebenen Inhalten auch nicht enttäuscht waren.

Dies war offensichtlich bei dem Dreh für die Filmszenen in der oben bezeichneten Sendung nicht der Fall. Niemand und niemals hat ein Geschäftsführer unseres Unternehmens solchen Aufnahmen zugestimmt oder diese gebilligt. Wir haben deshalb mit Constantin Film Kontakt aufgenommen und erhielten die Zusicherung, in Kürze eine klarstellende Stellungnahme der Redaktionsleitung zu erhalten. Im übrigen behalten wir uns selbstverständlich rechtliche Schritte wegen Diffamierung und Falschdarstellung vor. Constantin Film hat uns zugesichert, dass Darstellungen von Gewalt, Drogen – und Rotlichtmilieu in Verbindung mit unseren Filialbetrieb nicht mehr dargestellt werden dürfen. Entgegen anders lautender Darstellungen wurden im übrigen in dem beanstandeten Plot keine Drogen gehandelt oder konsumiert.

In jedem Fall werden wir von Constantin Film eine Richtigstellung dahingehend verlangen, dass solche Szenen, wie die gezeigten, in deutschen Spielstätten auf Grund der Vorschriften der Gewerbe- und Spielverordnung nicht zulässig sind und auch tatsächlich nicht stattfinden.

Die gesendete effekthascherische Darstellung in der gestrigen Vorabendserie von SAT1 „Lenßen und Partner“, aufgenommen in einem meiner Freizeitbetriebe, verunglimpft unsere Branche, was ich bedauere und in dieser Weise nicht unwidersprochen hinnehmen werde.

Waldbrunn, den 28. 08. 2008

Michael Mühleck
Geschäftsführer
Harlekin Spiel- und Unterhaltungsautomaten Betriebs-GmbH
1. Vorsitzender
Automatenverband Baden-Württemberg e.V.“