Gauselmann: Schallende Ohrfeige für Denunzianten – alle Manipulationsvorwürfe vom Tisch!

Bielefeld/Espelkamp. “… insbesondere die ursprünglich angezeigten Manipulationen im Rahmen von Jackpotausspielungen mit gezielten Gewinnzuweisungen an zuvor ausgesuchte sog. „Topspieler“ durch ein ferngesteuertes Jackpotsystem konnten indes im Rahmen der hiesigen Ermittlungen nicht festgestellt werden.“

Dies ist die Kernaussage in einem entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe vom 07. August 2008.

„Damit wird erneut und zum vierten Mal festgestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt Eingriffe in den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genehmigten Spiel- und Gewinnplan von Unterhaltungsspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zum Vor- und/oder Nachteil von Spielgästen gegeben hat. Diese klare Feststellung erfüllt mich als Unternehmer – auch im Interesse meiner Familie und allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – mit großer Zufriedenheit. Wir sind in den vergangenen Jahren fünf Mal von den in unserem Wirtschaftszweig bekannten und gescheiterten Existenzen mit in etwa immer gleichen oder ähnlichen dubiosen Verdächtigungen angezeigt und jedes Mal in einem bekannten Hamburger Nachrichtenmagazin verunglimpft worden. Für mich hat die erneute Verfahrenseinstellung gezeigt, dass die Staatsanwalt gründlich und umfassend ermittelt und Denunzianten nicht auf den Leim geht“, so Paul Gauselmann.

Im vorliegenden Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen der zuvor genannten Außenseiter im Frühjahr 2005 die Ermittlungen aufgenommen. Anfang 2006 wurde das Verfahren eingestellt. Nach einer Beschwerde des Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Im Februar 2007 erfolgte wiederum die Einstellung. Nach erneuter Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Hamm wurde das Verfahren im Juli 2007 nochmals aufgenommen. Nunmehr erfolgte im August 2008 die jetzt wohl endgültige Einstellung. Alle diese „Bielefelder-Anzeigen“ gehen zurück auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg aus dem Jahr 2004, das im März 2006 endgültig eingestellt worden war. Wörtlich heißt es: „Bei der vorgenommenen Sachbehandlung (Einstellung gem. § 153 a StPO) wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01.01.2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt.“ An die Staatskasse war ein Geldbetrag (keine Geldbuße!) von 5.000,00 Euro und an eine soziale Einrichtung ein Geldbetrag von 1.500,00 Euro gezahlt worden. Bereits 2003 endete ein anderes Verfahren beim Landgericht Augsburg zum Vorwurf der Veranstaltung eines illegalen Glücksspiels mit Freispruch.

„Ich hoffe, dass diese wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider nun endlich verstanden haben, dass ihre verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufgewirbelt, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann. „Ich bedauere es sehr, dass sich jedes Mal ein bundesweit bekanntes Nachrichtenmagazin vor den Karren dieser Denunzianten hat spannen lassen“, so Paul Gauselmann weiter. Dieses Magazin hatte erstmals im Dezember 2004 („Glaubwürdigkeit verspielt?“, DER SPIEGEL, 13.12.2004) den haltlosen Manipulationsverdacht veröffentlicht und dann im Februar 2007 („Geheimnis im Goldpokal“, DER SPIEGEL, 12.02.2007) eine scheinbar spektakuläre Story daraus gemacht, obwohl der Unternehmer im Vorfeld in einem persönlichen Redaktionsgespräch die haltlosen Verdächtigungen entkräftet und mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte. „Wir allerdings haben – im Unterschied dazu – zu keinem Zeitpunkt unsere Glaubwürdigkeit verspielt!“, so der Unternehmer abschließend.