Landesregierung stimmt NKL-Staatsvertrag zu

Die Landesregierung hat dem Entwurf eines Staatsvertrages über die Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) zugestimmt. Dies teilte Finanzminister Rainer Speer heute in Anschluss an die Kabinettsitzung in Potsdam mit. Der Staatsvertrag muss noch durch Gesetz in Landesrecht überführt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Durch den Staatsvertrag soll die 1947 als Nachfolgerin der Hamburger Klassenlotterie gegründete Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) mit Wirkung zum 1. April 2009 in die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) überführt werden. Träger der Anstalt werden die zehn Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sein. Sie sind bereits derzeit Trägerländer der NKL, Brandenburg gehört dem Kreis seit 1990 an. Die NKL hat ihren Sitz in Hamburg.

Bisher ist die NKL als nicht rechtsfähiger gemeinschaftlicher Eigenbetrieb öffentlichen Rechts der Trägerländer organisiert und wird im Namen und für Rechnung der Trägerländer von einem Konsortium vornehmlich öffentlich-rechtlicher Kreditinstitute, dem auch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) angehört, durchgeführt. Durch die Rechtsformänderung soll die NKL rechtlich verselbständigt werden, das Bankenkonsortium wird seine Tätigkeit am 31. März 2009 beenden.

Die Rechtsform der AöR ist im Hinblick darauf gewählt worden, dass die NKL im Bereich der Klassenlotterien für die Länder die ordnungsrechtliche Aufgabe der Sicherung eines ausreichenden Glücksspielangebots im Rahmen der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages und des Glücksspielgesetzes des Landes Brandenburg wahrnimmt. Für die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgabe bietet die Rechtsform der AöR mit ihrer engen, auf Dauer angelegten institutionellen Bindung an die Trägerländer als Anteilseigner und der mit dieser Rechtsform verbundenen staatlichen Aufsicht die strukturell bestmögliche Lösung. Auch die Süddeutsche Klassenlotterie ist eine AöR.
Die NKL weist zum 30.09.2007 ein Eigenkapital in Höhe von rd. € 37 Mio. bei einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. € 23 Mio. aus. Der Umsatz aus dem Lotteriegeschäft hat im Geschäftsjahr 2007rd. € 437 Mio. betragen. Das Land Brandenburg hat für das Geschäftsjahr 2007 Erträge aus der Tätigkeit der NKL in Höhe von insgesamt rd. € 3,2 Mio. erhalten; davon entfallen 725.000 Euro auf den Landesanteil am Bilanzgewinn und rund 2,5 Mio. Euro auf die Lotteriesteuer.
Quelle: Staatskanzlei