Erneute Diskussion über Sonderregelung

Lisa Horn
Die Entscheidung der Eidgenössischen Spielbanken Kommission (ESBK), Poker-Turniere auch außerhalb von staatlichen Spielbanken zuzulassen stößt nicht nur beim Schweizer Casino Verband (SCV) auf Unmut. Jetzt schaltet sich auch die Innerrhoder Standeskommission ein.

Die Ausnahmeregelung in der Schweiz, im Bezug auf Pokerturniere, besagt, dass private Veranstalter auch außerhalb von Casinos Pokerturniere abhalten können. Die ESBK prüft bei jedem Antrag bzw. Einzelfall ob bei der Veranstaltung mehr das Glück oder das Geschick über Gewinne entscheidet. Manch einem mag das unlogisch vorkommen – sagen doch auch Poker-Pros, dass bei Turnieren der Glücksfaktor viel höher sei, als bei Cash-Games. Dennoch will es die ESBK so… Jeder Antrag eines Veranstalters wird geprüft, eine Pauschalierung gibt es bei dieser Regelung nicht.

Bis dato wurden mehr als 100 Anträge als „Geschicklichkeitsspiele“ anerkannt und genehmigt. Das ist dem Schweizer Casino Verband ein Dorn im Auge und man versucht nun schon seit Monaten diese Ausnahmeregelung des ESBK zu kippen. Schon mehrmals wurde gerichtlich gegen den SCV entschieden.

Mittlerweile sind schon einige Beschwerden des SCV bei Gericht eingegangen und immer wieder blieb die Ausnahmeregelung bestehen. Jetzt hat sich die Innerrhoder Standeskommission (Regierung) in den Disput eingeschaltet. Sie plädiert für die Aufhebung und verweist auf den Spielerschutz. Es gäbe keine Maßnahmen im Bezug auf Kontrolle von Spielabhängigen. Gesperrte Spieler/innen könnten ohne weiteres an diesen Pokerturnieren teilnehmen. Nach Angaben der Innerrhoder Standeskommission wird der neuerliche Antrag auf ein Verfahren von 20 Kantonen unterstützt.