Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen in Schleswig-Holstein

Da das bisher geltende Spielhallengesetz nicht den Vorgaben des aktuellen Glücksspielstaatsvertrag 2021 entspricht, wurde dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vergangene Woche ein Entwurf für eine angepasste Fassung des Gesetzes eingereicht.

Dabei wurden verschiedene grundlegende Regelungen angepasst:

  • Spielhallenerlaubnisse werden nun grundsätzlich zeitlich befristet erteilt.
  • Für Altspielhallen werden Übergangsfristen eingeführt, in denen keine Mindestabstände zu Kinder- und Jugendeinrichtungen oder anderen Spielhallen einzuhalten sind.
  • Spielhallen müssen auch keinen Mindestabstand zu Kindertagesstätten, Krippen und Tagespflegepersonen mehr einhalten, da laut Landesregierung „…Kinder unter sechs Jahren aufgrund ihrer geistigen Entwicklung im Hinblick auf die von Geldspielgeräten ausgehenden Gefahren der Spielsucht weniger gefährdet sind…“
  • Neu festgelegt wurde dagegen ein Mindestabstand zu Sucht- und Schuldnerberatungsstellen.

Den vollständigen Entwurf können Sie hier nachlesen .