BAdigital „Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in den neuen Bundesländern“ – Es geht um die Zukunft der Betriebe.

Am gestrigen Donnerstag fand unser nunmehr neuntes BAdigital Web-Seminar statt. Die Veranstaltung widmete sich der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in den neuen Bundesländern und was dies konkret für die Unternehmer*innen vor Ort bedeutet.

Mehr als 60 Teilnehmer*innen konnten sich dabei auf ein abwechslungsreiches Programm mit vielen informativen Hinweisen und Tipps freuen. Auch diese Veranstaltung wurde routiniert und gleichzeitig lebendig von Edwin Prelog begleitet, der von Beginn an bei BAdigital mitwirkt.

Nach einer kurzen Eröffnung und Anmoderation durch die BA-Geschäftsführerin und Gastgeberin, Simone Storch, begrüßte der Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) und gleichzeitig 1. Vorsitzende des Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. (AV), Thomas Breitkopf, die Teilnehmer*innen und wies gleich zu Beginn darauf hin, dass es bei diesem Thema nicht weniger, als um die Zukunft der Betriebe geht. Breitkopf stellte heraus, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Grunde zu begrüßen sei, da dieser sich an die Lebensrealitäten der Verbraucher*innen des Marktes ausrichtet. Er betonte, dass dies auch bedeutet, dass der Aspekt Qualität in den Fokus der Regulierung des gewerblichen Geldspiels gerückt werden muss. Nur so kann das neue Regelwerk auch nachhaltigen Bestand haben.

Den Anfang machte RA Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW). Stecker nahm eine politische Einordnung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vor und begrüßte ausdrücklich, dass erstmals Qualitätskriterien bei der Regulierung des gewerblichen Geldspiels zur Anwendung kommen. Wichtig sei, dass nur ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Angebot den gesetzlichen Kanalisierungsauftrag erfüllt. Die Länder sind nunmehr am Zug, dies umzusetzen.

Anschließend gab BA-Justitiar RA Stephan Burger den Teilnehmer*innen einen Überblick zu den wesentlichen Neuerungen, die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 mit sich bringt und welche Vorgaben insbesondere für das gewerbliche Geldspiel in Spielhallen und gastronomischen Betrieben von besonderer Bedeutung sind. Ferner skizzierte Burger den aktuellen Umsetzungsstand in den Ländern und welche Regelungen vorgesehen sind.

Eine der wesentlichen Neuerungen der Regulierung des gewerblichen Geldspiels stellt zweifelsfrei die Einführung eines bundesweiten und spielformübergreifenden Sperrsystems dar. Simone Storch stellte nochmal ausführlich dar, wie die Vorgaben gestaltet sind und was auf die Automatenunternehmer*innen zukommt und vor allem, wie sie bereits jetzt schon tätig werden können. Sie verwies dabei auf die veröffentlichten Informationen des Regierungspräsidiums Darmstadt, das für die Umsetzung zuständig ist sowie auf die Informationswebseite der Branche.

Die Links möchten wir Ihnen möchten wir Ihnen nachfolgend nochmal aufführen.

Wichtig ist, dass Anträge beim Regierungspräsidium erst ab 01. Juli 2021 auf einer eigens eingerichteten Plattform eingereicht werden können. Sollten Sie zehn oder mehr Standorte betreiben und bisher nicht bereits vom Regierungspräsidium Darmstadt angeschrieben worden sein, so informieren Sie dieses bitte vorab per Mail (oasis@rpda.hessen.de) unter dem Betreff „Betriebsstätten“. Man wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Vielzahl der Neuerungen betrifft natürlich auch die Führung der Sozialkonzepte. Grit Roth, DAW-Präventionsbeauftragte erläuterte welche Änderungen und Neuerungen in die Sozialkonzepte der Branche eingearbeitet wurden und was beachtet werden muss. Sie führte weiter aus, dass die Konzepte zur Anerkennung bei den zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern eingereicht sind. Sobald diese dann verfügbar sind, werden Sie als Verbandsmitglied selbstverständlich die Möglichkeit haben, die über den geschützten Mitgliederbereich unserer Webseite herunterladen können.

Nach einer kurzen Pause widmeten sich Thomas Breitkopf sowie Andreas Wardemann und RA Hendrik Meyer (beide Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V.) der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Unterstützt wurden sie von ihren Vorstandskollegen Ben-Ari Chasklowicz, der sich im Rahmen einer Videobotschaft zur aktuellen Lage in Sachsen-Anhalt, kurz nach der Landtagswahl, äußerte und Tobias Schneegans, der wenige Minuten zuvor noch eine Ausschusssitzung des Thüringischen Landestages zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Land verfolgte. Insgesamt stellt sich die Lage sehr differenziert dar und es gibt noch eine Vielzahl von offenen Fragestellungen, die durch Politik und Verwaltung zu beantworten sind, was jedoch gleichzeitig eine Chance bietet, das sich die Branche aktiv an der Gestaltung des Prozesses beteiligen kann.

Wie schon eingangs erwähnt, sieht § 29 Abs. 4 GlüStV2021 vor, dass bis zu drei Spielhallen im baulichen Verbund weiter erlaubt werden können, wenn bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden. Ob diese „Karte gezogen“ wird, obliegt den Ländern. Konkret benannt werden hier: die Zertifizierung, der Sachkundenachweis und die besondere Schulung.

Manuel Michalski, Geschäftsführer der Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (AWI), informierte die Teilnehmer*innen über die Grundlagen der Zertifizierung, wer diese durchführt, welche Kosten und zeitlichen Aufwendungen auf Unternehmer*innen zukommen könnten und wie man sich im Vorfeld darauf vorbereiten kann.
Simone Storch erläuterte anschließend welche grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen, um als Aufstellunternehmer*in tätig zu werden und verwies dabei auf die Bemühungen der Branche diesen Berufszugang zu qualifizieren. Der im Glücksspielstaatsvertrag 2021 aufgeführte Sachkundenachweis ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung, damit nur diejenigen zur Branche gehören, die den Beruf ernst nehmen und ein Grundgerüst an Wissen hinsichtlich Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz für die Ausübung mitbringen. Die Ausgestaltung dieses Sachkundenachweise ist derzeit noch nicht bekannt. Die Branche bemüht sich, dass hier ein bundeseinheitlicher Standard gesetzt wird, damit es nicht zu einem Flickenteppich an Regelungen kommt.
Grit Roth führte aus, dass die „besondere Schulung“, die sich konkret am Präventionsziel des Glücksspielstaatsvertrags 2021 orientieren wird, in Form einer kurzen Personalschulung nochmal ein besonderes Augenmerk auf die Aufgaben in einer Mehrfachkonzession legen wird.

Wie gewohnt, konnten sich die Teilnehmer*innen in diesem BAdigital über Votings an der Veranstaltung beteiligen.

Zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 gaben 25 Prozent der Teilnehmer*innen an noch viele offene Fragen zu haben, 18 Prozent fühlen sich schon recht gut informiert, 32 Prozent geben an, dass die Entwicklungen in den Ländern sie beunruhigt, 25 Prozent gaben, dass sie die Veränderungen gelassen sehen.
Ob Standorte der Teilnehmer*innen von einer Schließung bedroht sind, beantworteten 70 Prozent der Teilnehmer*innen beantworteten die Frage mit Ja, 30 Prozent mit Nein. Ein bedrückendes Ergebnis.
Das Thema Zertifizierung ist 28 Prozent der Teilnehmer*innen gut bekannt. 72 Prozent der haben hierzu noch Informationsbedarf.

Abschließend bewerteten die Teilnehmer*innen die heutige Veranstaltung: 38 Prozent fanden das Web-Seminar sehr interessant, über die Hälfte (53 Prozent) bewerteten die Informationen als hilfreich, 24 Prozent gaben an, dass sie durch die Veranstaltung motiviert sind. 24 Prozent bewerteten die Veranstaltung als abwechslungsreich.

Das Schlusswort nach dieser informationsreichen Veranstaltung hielt Thomas Breitkopf. Er bedankte sich ausdrücklich bei den Teilnehmer*innen für das rege Interesse, denn der Erfolg einer Veranstaltung misst sich vor allem an der aktiven Beteiligung des Plenums. Daran erkennt man, dass die Unternehmer*innen der BA-Mitgliedsverbände stets ganz vorne dabei sind, sich wandelnden Rahmenbedingungen anzupassen und die rechtlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. Er bedanket sich zudem bei den Expert*innen, die mit ihrem Fachwissen den Teilnehmer*innen Rede und Antwort standen sowie dem Team der BA-Geschäftsstelle und dem Moderator Edwin Prelog, die stets für einen reibungslosen Ablauf der BAdigital Web-Seminare im Vorfeld, währenddessen und im Nachhinein sorgen.

Sollten Sie das BAdigital Web-Seminar verpasst haben, werden wir Ihnen den Link zur Aufzeichnung, wie gewohnt, im geschützten Mitgliederbereich unserer Webseite zur Verfügung stellen.