BAV-RS: Wiedereröffnung der Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen sowie der Speise-Innengastronomie ab dem 07.06.2021

Ab Montag gilt die neue, dann 13. Bay. IfSmV.

Nach Aussagen von MP Söder auf der heutigen Pressekonferenz dürfen damit ab Montag die Freizeiteinrichtungen und die Innengastronomie wieder öffnen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 mit Tests, unter 50 ohne Tests.

Bars, Clubs und getränkegeprägte Gastronomie dürfen noch nicht wieder öffnen.

Damit gehen wir davon aus, dass auch Spielhallen mit dem entsprechenden Infektionsschutzkonzept ab Montag in Bayern wieder öffnen können, ebenso die Spielbanken und Wettannahmestellen.

Näheres, insbesondere zur Sperrzeit, berichten wir, wenn die Verordnung vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen, soweit noch nicht erfolgt, mit den entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen.