Anhörung in Mecklenburg-Vorpommern: Automatenbranche setzt sich für Regulierung nach Qualität und den Erhalt ordentlicher Betriebe ein

Heute fand eine mündliche Anhörung im Innen- und Europaausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern statt. Sie betraf das Gesetz zur Neufassung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes. Als Anzuhörende waren auch Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), Steffen Rehr, 2. Vorsitzender Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V., und Bernd Werner, Tollense-Automaten, geladen. Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte die Automatenbranche ihre Position in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt.

Stecker begrüßte, dass Mecklenburg-Vorpommern vorsieht, Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet zu erhalten, wenn sie bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. „Das ist eine vorausschauende Entscheidung, die tatsächlich hilft, den Jugend- und Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel weiter zu stärken – ganz im Gegensatz zu Mindestabständen.“ Mindestabstände seien im digitalen Zeitalter und angesichts demnächst legaler Online-Angebote längst nicht mehr zeitgemäß, so Stecker. Vielmehr führe die Reduktion des legalen Angebots zu einer Ausbreitung illegaler Spielangebote ohne Jugend- und Spielerschutz. „Stellen Sie die Qualität des Angebots, des Betreibers und seines Personals in den Mittelpunkt der Regulierung“, forderte der DAW-Vorstandssprecher. Spielhallen, die nachweislich anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen, sollten Mindestabstände unterschreiten dürfen. Nur mit einem ausreichenden und attraktiven legalen Angebot lässt sich erreichen, dass die Menschen dort spielen, wo sie geschützt sind, so Stecker.

In den Ausführungen von Rehr wurden die massiven Auswirkungen deutlich, die ein Festhalten an den Mindestabständen für die Automatenbranche in Mecklenburg-Vorpommern bedeuten würde. „Der Automatenbranche in Mecklenburg Vorpommern droht zum 1. Juli ein Kahlschlag. Ohne eine rechtliche Änderung müssen dann etwa zwei Drittel der Konzessionen und Standorte schließen. Das würde das Aus für viele familiengeführte Unternehmen bedeuten“, warnte Rehr vor dem Ausschuss. „Etwa 1.200 Menschen sind sozialversicherungspflichtig in der Automatenbranche in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt, oft seit vielen Jahren. Auch ihre wirtschaftliche Existenz hängt derzeit am seidenen Faden“, so Rehr weiter. „Bis zu 600 Menschen im Land könnten bald ihren Arbeitsplatz verlieren“, gab er zu bedenken und forderte: „Lassen Sie es nicht so weit kommen und geben Sie unseren Betrieben und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Zukunft.“

Werner machte deutlich: „Es war und ist ein Ding der Unmöglichkeit, Ausweichstandorte zu finden, für die keine Mindestabstandsproblematik besteht. Zudem wären die Standorte oftmals wegen des Baurechts nicht zugelassen worden.“ Auch er forderte, bei der Spielhallen-Regulierung auf die Qualität des Angebots zu setzen, statt das legale Angebot durch Mindestabstände weiter zurückzudrängen und ordentliche Familienbetriebe zur Schließung zu zwingen.