Saarland: DAW-Vorstandssprecher Stecker setzt sich bei Anhörung für qualitative Regulierung des gewerblichen Automatenspiels ein

„Das gewerbliche Automatenspiel muss nach Qualität reguliert werden“, fordert DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. (Foto: DAW/AWI/Urban)
„Das gewerbliche Automatenspiel muss nach Qualität reguliert werden“, fordert DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. (Foto: DAW/AWI/Urban)
Das Saarland möchte den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifizieren. Den Gesetzentwurf hatte der Landtag bereits im Februar in Erster Lesung angenommen und ihn zur weiteren Beratung an den Ausschusses für Inneres und Sport überwiesen. Dieser führte nun am 7. sowie am heutigen 8. April eine mündliche Anhörung durch, zu der auch der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) eingeladen war. Vertreten wurde der DAW durch seinen Vorstandssprecher Georg Stecker. Bereits im Vorfeld hatte der Dachverband DAW seine Position gemeinsam mit dem Automaten-Verband-Saar e.V. (AVS) in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt.

Es sei richtig, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals den gesamten Glückspielmarkt reguliert, so Stecker vor dem Ausschuss. Schließlich werde damit die längst existierende Lebenswirklichkeit der Menschen anerkannt und ein wichtiger Schritt getan, den Schwarzmarkt im Netz einzudämmen. Gleichzeitig machte er klar: „Das Gelingen der Regulierung hängt entscheidend von der Kontrolle ab. Wir brauchen umgehend eine funktionierende Aufsicht, damit weder der Jugend- und Spielerschutz noch die legalen Anbieter, allen voran die Anbieter des gewerblichen Automatenspiels, Schaden nehmen.“

Qualität zum Dreh- und Angelpunkt machen

Mit Blick auf „überall verfügbare und demnächst auch legale Online-Angebote“ erweise sich der bislang gewählte quantitative Regulierungsansatz einmal mehr als „antiquiert und unstimmig“, so Stecker. Vor diesem Hintergrund begrüße die Automatenbranche, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Kriterien für die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels vorsieht. Es seien ausschließlich solche Kriterien geeignet, Belange des Jugend- und Spielerschutzes zu verwirklichen, die die Spielhalle selbst, deren Betreiber und das Personal vor Ort betreffen. Mindestabstandsgebote und das Verbot von Mehrfachkonzessionen seien hingegen kontraproduktiv. So führe die Reduktion legaler Angebote nachweislich zu einer Zunahme illegaler Angebote, erläuterte Stecker. „Wir brauchen ein ausreichendes und attraktives legales Angebot. Nur so lässt sich der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, die Lenkung des natürlichen menschlichen Spieltriebs in legale Bahnen, erfüllen.“

Diese Zusammenhänge gelte es bei der Spielhallen-Regulierung im Saarland unbedingt zu berücksichtigen, so Stecker. „Machen Sie die Qualität des Angebots zum Dreh- und Angelpunkt der Regulierung“, forderte er und rief das Saarland dazu auf, Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet zu erhalten, wenn diese bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. Außerdem sollten Spielhallen Mindestabstände unterschreiten dürfen, sofern sie nachweislich anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen.