Anhörung zum Glücksspielstaatsvertrag: DAW-Vorstandsprecher Stecker macht sich in Dresden für qualitative Regulierung des gewerblichen Automatenspiels stark

Sachsen möchte den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifizieren. Dazu hat der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtags den Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) zu einer mündlichen Anhörung eingeladen, die heute in Dresden stattfand. Vertreten wurde der DAW durch seinen Vorstandssprecher Georg Stecker. Bereits im Vorfeld der Anhörung hatte die Automatenbranche in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Position dargelegt.

Stecker begrüßte, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals den gesamten Glückspielmarkt reguliert und damit die längst existierende Lebenswirklichkeit der Menschen anerkannt wird. Nun müsse umgehend eine funktionierende Aufsicht gewährleistet werden, forderte er. Andernfalls sei auch in Zukunft mit einem bedeutenden Schwarzmarkt zu rechnen, der dem Jugend- und Spielerschutz ebenso schade wie den legalen Anbietern, auch im Bereich des gewerblichen Automatenspiels.

Qualität in den Mittelpunkt stellen

Als Meilenstein für die Entwicklung des Glücksspiels in Deutschland bewertete Stecker, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals qualitative Kriterien bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels relevant werden. Dass der Staatsvertrag jedoch weiterhin an Mindestabständen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen festhält, bezeichnete er mit Blick auf die Legalisierung von Online-Glücksspielangeboten als „unzeitgemäß und unstimmig“. Ohnehin seien für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz ausschließlich qualitative Kriterien, die das Angebot und den Betreiber betreffen, entscheidend. Hingegen seien quantitative Regulierungskriterien, die auf eine Reduktion des legalen Angebots zielen, sogar kontraproduktiv, erläuterte Stecker. „Ohne ein ausreichendes und attraktives legales Angebot wächst nachweislich der Schwarzmarkt. Um das zu erkennen, brauchen Sie nicht weit zu gucken. Denken Sie nur an Leipzig“, so der DAW-Vorstandssprecher, der damit auf die Leipziger Eisenbahnstraße verwies. Dort hatte die Verdrängung legaler Angebote einen Boom illegaler Angebote nach sich gezogen.

„Stellen Sie die Qualität in den Mittelpunkt der Regulierung. Nur so wird der Jugend- und Spielerschutz gestärkt und bleiben ordentliche Betriebe und Arbeitsplätze erhalten, die zur Erfüllung des wichtigen Kanalisierungsauftrags aus dem Glücksspielstaatsvertrag unverzichtbar sind“, forderte Stecker mit Blick auf die anstehende Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Sächsisches Landesrecht. In diesem Zusammenhang rief er Sachsen dazu auf, eine Öffnungsklausel zu nutzen, mit der Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet erhalten werden können, wenn sie bestimmte hohe qualitative Kriterien erfüllen. Gleichzeitig forderte er, dass Spielhallen, die nachweislich anspruchsvolle qualitative Kriterien erfüllen, Mindestabstände unterschreiten dürfen. „Ordentliche Anbieter brauchen eine sichere Zukunft, auch in Sachsen“, machte Stecker deutlich.