FGA informiert: Lockdown verlängert und Überbrückungshilfen online

FGA LogoGestern, am 10.02.2021, hat die nächste Konferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefinnen und Länderchefs stattgefunden.

Der Lockdown wird bis zum 07. März verlängert.

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

  • Friseure dürfen ab 01. März öffnen;
  • nächste Öffnungsschritte dann ab einer Inzidenz von 35:
    • Einzelhandel mit max. 1 Kunde pro 20 qm, o Museen,
    • körpernahe Dienstleistungen;
  • Freizeit, Sport in Gruppen, Kultur, und Gastronomie, Hotelgewerbe dann in weiteren Schritten im Rahmen einer sicheren und gerechten Strategie.
  • Kontaktbeschränkungen werden wie bisher beibehalten (Haushalt plus eine weitere Person);
  • Weiterhin Homeoffice-Gebot oder Maskenpflicht am Arbeitsplatz;
  • Medizinische Maskenpflicht (OP- und FFP2-Masken) im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel (in Bayern nur FFP2-Masken erlaubt).
  • „Weitere lokale oder regionale Maßnahmen“ sollen bei einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz von über 50 folgen.

Diese Beschlüsse gelten bis zum 07. März.
Nächste Beratung mit der Kanzlerin ist am 03. März.

Überbrückungshilfe III

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab heute die Überbrückungshilfe III beantragt werden kann. Das Portal ist endlich online!

Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.

Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen).

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.