Antiquiertes Landesglücksspielgesetz bedroht tausende Arbeitsplätze und vernichtet unternehmerische Existenzen in Rheinland-Pfalz

Heute wird das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) in den Rheinland-Pfälzischen Landtag eingebracht. Es sieht Mindestabstände zwischen staatlich konzessionierten Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen von in der Regel 500 m vor. In einem gemeinsamen Pressegespräch warnen der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) und der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) eindringlich vor den fatalen Konsequenzen, die eine Verabschiedung des Gesetzes auf die gesamte Branche des gewerblichen Automatenspiels in Rheinland-Pfalz mit seinen rund 4.000 Beschäftigten haben würde.

„Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet das Aus für mehr als jede zweite staatlich konzessionierte Spielhalle in Rheinland-Pfalz und die Vernichtung von 2.500 Arbeitsplätzen“, warnt DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker. Und weiter: „Das digitale Zeitalter erfordert eine zeitgemäße Regulierung, die den Jugend- und Spielerschutz tatsächlich ernst nimmt. Die Idee von Mindestabständen ist antiquiert und offenbart eine Regulierungs-Logik, die ganz offenbar aus einer vor-digitalen Zeit stammt. Das Spiel im Internet hat den Glücksspielmarkt längst grundlegend verändert und Mindestabstände für Spielhallen endgültig ad absurdum geführt.“
Die Landesregierung dürfe nun nicht überstürzt handeln, so Stecker. „Eile ist ein schlechter Berater.“ Das gewerbliche Automatenspiel in Rheinland-Pfalz brauche eine Regulierung nach qualitativen Kriterien, die den Jugend- und Spielerschutz stärke und die ordentliche Betriebe erhalte, so der DAW-Vorstandssprecher.

„Die Landesregierung darf nicht inmitten der Corona-Krise unsere unternehmerischen Existenzen aufs Spiel setzen. Familienunternehmen, oft in der 2. oder 3. Generation geführt, droht das Ende“, sagt Wolfgang Götz, 1. Vorsitzender des AVRP. Forderungen, wonach Spielhallenbetreiber bereits in der Vergangenheit in Gewerbegebiete hätten ausweichen sollen, hält er für „abwegig“, schließlich habe die bestehende Gesetzeslage Neuansiedlungen praktisch unmöglich gemacht. Dass Mitte des Jahres der bisher verbotene Online-Glücksspielmarkt legalisiert wird, während gleichzeitig mehr als 300 Spielhallen im Land die Schließung wegen zu geringen Abstands droht, sorgt bei Götz für Kopfschütteln: „Wo gibt es denn im Internet Mindestabstände?“

„Der Gesetzesentwurf schürt große Unsicherheit und Angst in der Belegschaft. Viele fürchten um ihren Arbeitsplatz“, sagt Ralf Schäfer-Roye, Betriebsratsvorsitzender von Löwen Entertainment mit Sitz in Bingen am Rhein. Insbesondere die oft an- und ungelernten Servicekräfte, zu 75 % Frauen, hätten große Schwierigkeiten einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sollten sie ihren jetzigen durch das Gesetz verlieren, so Schäfer-Roye weiter.
Löwen Entertainment stellt Geldspielgeräte her und betreibt Spielhallen. Das Unternehmen beschäftigt an seinem Standort in Bingen am Rhein rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.