Behörden Spiegel: Beitrag von DAW-Vorstandssprecher Stecker zur Spielhallenregulierung

„Qualität als Regulierungsmaßstab – Worauf es bei der Spielhallenregulierung jetzt ankommt“ lautet der Titel des Namensbeitrags von Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), in der aktuellen Ausgabe des Behörden Spiegels. Der Behörden Spiegel ist eine monatlich erscheinende Zeitung für den Öffentlichen Dienst in Deutschland. Mit einer Druckauflage von 114.000 Exemplaren erreicht sie die Entscheidungsträger auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene.

DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker (Foto: DAW/AWI/Urban)
DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker (Foto: DAW/AWI/Urban)
In seinem Beitrag erteilt Stecker der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels nach quantitativen Kriterien eine klare Absage. Kein Spielgast sei dadurch geschützt, dass er aufgrund von Mindestabständen ein paar Minuten mehr oder weniger zur nächsten Spielhalle brauche. Es seien ausschließlich qualitative Regulierungsmaßstäbe, also Maßstäbe, die den Schutz der Spielgäste in der Spielhalle selbst betreffen, geeignet, diese Schutzfunktion zu leisten. Dem Kanalisierungsziel des Glücksspielstaatsvertrages laufe die Verknappung und Verdrängung des legalen Spielangebots sogar zuwider, stellt der DAW-Vorstandssprecher fest.

Dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 nun erstmalig qualitative Kriterien bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels zum Zuge kommen, sei deshalb begrüßenswert, auch und insbesondere aus Sicht aller legalen und ordentlich arbeitenden Betriebe. Sie würden oftmals bereits heute, freiwillig und aus Überzeugung, ein Maß an Jugend- und Spielerschutz leisten, das über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Sie begrüßten eine Regulierung, die ihnen die Chance gibt, mit der hohen Qualität ihres Angebots zu überzeugen, statt Abstände mit dem Maßband zu messen, führt Stecker aus.

Die Länder ruft er dazu auf, bei der Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Verbundspielhallen mit maximal drei Konzessionen befristet zu erhalten, wenn diese bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. In gleicher Weise sollten die Länder hinsichtlich der Mindestabstände verfahren, denn „ein ausreichender Bestand qualitativ hochwertiger Betriebe ist unverzichtbar, wenn man den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken und dem Schwarzmarkt entgegenwirken will“, so Stecker im Behörden Spiegel.