Wir müssen wieder öffnen

Eine Befragung der BA-Mitgliedsunternehmen zeigt, dass seit Beginn der Pandemie Spielhallen keine Infektionsherde darstellen.

Berlin – In einer Mitte November durchgeführten Online-Befragung unter den Mitgliedsunternehmen des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) konnte ein aktuelles und interessantes Stimmungsbild gezeichnet werden. An der Umfrage nahmen mehr als die Hälfte der angeschriebenen Automatenunternehmerinnen und Automatenunternehmer teil und äußerten sich insbesondere zu den Hygienemaßnahmen sowie zur wirtschaftlichen Situation ihrer Betriebe im aktuellen Lockdown.

„Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache“, so der BA-Präsident und Automatenkaufmann eines mittelständischen Familienunternehmens, Thomas Breitkopf. „Unsere in den Verbänden organisierten Unternehmerinnen und Unternehmer bestätigen, dass die umgesetzten Hygienemaßnahmen Wirkung zeigen. Rund 98 Prozent der Befragten geben an, dass keine Infektionen in ihren Betrieben seit der Wiedereröffnung im Frühjahr zu verzeichnen sind. Dennoch mussten auch unsere Mitglieder ihre Betriebe im Zuge des zweiten Lockdowns schließen. Nach der Vielzahl an regulatorischen Einschränkungen in den vergangenen Jahren wird jede weitere Woche im Lockdown zur Bewährungsprobe für unsere Unternehmen! Wir erkennen die umfangreichen staatlichen Hilfsmaßnahmen an, jedoch ist dieser Zustand auf Dauer weder für unsere Branche noch für den gesamten Staat weiter zumutbar. Es bedarf drigend einer langfristigen Strategie“, mahnt Breitkopf.

„Die Politik darf auch nicht die Augen davor verschließen, dass jeder Tag, an dem unsere Betriebe geschlossen sind, ein Tag für das illegale Angebot ist! Schon im Frühjahr konnte beobachtet werden, dass ein Teil unserer Spielgäste zu illegalen Angeboten ins Internet abwandert, wo es keinerlei Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz gibt. Das kann die Politik nicht wollen“, so Breitkopf weiter.

Die AHA + A + L-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-WarnApp nutzen und regelmäßig Lüften sowie weitere Vorkehrungen, die dem Schutz unserer Spielgäste und des Personals dienen, können aufgrund bereits bestehender gesetzlicher Regelungen und weiterer umfassender Hygienekonzepte adäquat umgesetzt werden. Die organisierten Automatenunternehmerinnen und Automatennehmer tragen somit dazu bei, dass sich Infektionsschutz und wirtschaftlicher Betrieb einander nicht ausschließen. Mit diesen guten Voraussetzungen müssen wir in der Wiedereröffnungsphase an von Anfang an dabei sein.