Glücksspielstaatsvertrag 2021 – Zielgerade für die Regelungen auf dem deutschen Glücksspielmarkt

Nach langem Ringen befindet sich die Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrags auf der Zielgeraden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einigen sich auf einen modernes Regelungswerk. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) begrüßt das Ergebnis.

Berlin, 03. November 2020. Im Rahmen ihrer Jahreskonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterzeichnet. Damit endet eine lange und zuweilen sehr emotional geführte Debatte über glücksspielrechtliche Anschlussregelungen. Diese soll mit Inkrafttreten am 01. Juli 2021 ihren vorläufigen Abschluss finden. Für den deutschen Glücksspielmarkt ergeben sich daraus neue wettbewerbliche Rahmenbedingungen, die nun in den länderspezifischen Spielhallenregelungen berücksichtigt werden müssen.

„Es ist gut, dass die politischen Entscheidungsträgerinnen und –träger nach intensiven und zähen Verhandlungen schließlich einen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet haben, der sich an der Lebenswirklichkeit orientiert und allen Akteuren insbesondere Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bringen wird.“, so Thomas Breitkopf, Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. und 1. Vorsitzender des Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. „Nun liegt es an den Ländern, den deutschen Glücksspielmarkt mit den länderspezifischen Spielhallenregelungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Nur mit Qualität, Rechtssicherheit und konsequentem Vollzug lässt sich das legale und sichere gewerbliche Geldspiel und damit Jugend– Spieler- und Verbraucherschutz stärken“, so Breitkopf weiter.

Auch wenn der Begriff „Qualität“ im Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine größere Bedeutung erfahren hat, sieht sich das gewerbliche Geldspiel nach wie vor mit einer Vielzahl von quantitativen Regulierungsansätzen konfrontiert. So haben im neuen Vertragswerk überholte Regelungsinstrumente, wie Mindestabstände oder das Verbot von Mehrfachkonzessionen, weiterhin Bestand. Hier gilt es, auf Länderebene alle im Glücksspielstaatsvertrag 2021 festgelegten Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem im §1 manifestierten Ziel, den natürlichen Spieltrieb des Menschen zu kanalisieren und in geordnete Bahnen zu lenken, gerecht zu werden.