„Glücksspielbehörde muss schnellstmöglich arbeitsfähig werden“

„Nach der Unterschrift müssen Taten folgen“, reagierte der Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg, Georg Wacker, auf die Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten. „Jetzt liegt der Ball bei den Landesregierungen, den Vertrag in gültiges Landesrecht zu überführen, damit die neuen Regelungen wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten können“.

Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg.
Georg Wacker, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg.
Die Marktöffnung für bisher illegale Glücksspiele im Internet stelle einen Paradigmenwechsel dar. „Lotto Baden-Württemberg wird sich dieser Herausforderung stellen“, so Wacker. Notwendige Voraussetzung für die beabsichtigte Regulierung der besonders suchtgefährdeten Online-Angebote sei allerdings eine handlungsfähige Aufsicht. „Im Sinne eines wirkungsvollen Jugend- und Spielerschutzes muss die beschlossene Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt schnellstmöglich arbeitsfähig sein.“ Gelinge dies nicht, setze sich der seit Jahren beobachtete Wildwuchs von Glücksspielen im Internet beschleunigt fort. „Die gesetzlichen Leitplanken müssen kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden, sonst ist der neue Glücksspielstaatsvertrag nichts weiter als viele Seiten beschriebenes Papier“, appelliert Georg Wacker eindringlich.

Georg Wacker ist seit 2018 Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Von den jährlichen Spieleinsätzen in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro führt das Landesunternehmen rund 400 Millionen Euro fürs Gemeinwohl ab. Innerhalb des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) ist Georg Wacker bundesweit unter anderem für das Hauptprodukt LOTTO 6aus49 zuständig und damit federführend für die jüngste Gewinnplanänderung.