Glücksspielstaatsvertrag :
Streit um Stufenplan

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Noch ist nicht klar, ob die Bundesländer dem vorgesehen Stufenplan im Glücksspielstaatsvertrag zustimmen. Doch für Anbieter könnte ein Widerspruch schwere Folgen haben.

Anfang Juli 2021 soll es so weit sein: Ein neuer Glücksspielstaatsvertrag soll unter anderem Sportwetten und Online-Angebote auf rechtlich saubere Füße stellen. Darauf haben sich die Bundesländer im Frühjahr geeinigt, einige Landesparlamente haben schon zugestimmt, in anderen steht die Abstimmung noch aus. Doch wo nach jahrelangem Streit eigentlich Ruhe einkehren soll, wird gerade wieder Unmut laut. Das liegt an einer geplanten Übergangsregelung: Damit die Glücksspielanbieter Planungssicherheit haben und bis Juli 2021 nicht weiterhin in einer rechtlichen Grauzone agieren, sollen einige Regeln des Glücksspielstaatsvertrages per Verwaltungsvorschrift schon vom 15. Oktober an gelten. Wie genau die Übergangsregelungen aber aussehen werden, darauf haben sich die zuständigen Bundesländer auch wenige Wochen vor dem Stichtag noch nicht geeinigt.

„Es ist immer noch im Gespräch, ob das Glücksspielkollegium einen Stufenplan vorsieht oder ob sich einige wenige Bundesländer querstellen“, sagt Renatus Zilles der F.A.Z. Er ist Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes für Telekommunikation und Medien (DVTM), der die Glücksspielanbieter vertritt. Der Stufenplan sähe vor, dass einige Regeln erst nach und nach eingeführt werden. Dabei geht es um Werbeverbote, um detaillierte Vorgaben zu Maximaleinsätzen, Spieldauern oder verpflichtenden Pausen, die Spieler online einhalten müssen. Ebenso sind Datenbanken geplant, die erstellt werden sollen, um Spieler zu schützen und die neuen Regeln, etwa zur Suchtprävention, über verschiedene Anbieter hinweg anzuwenden. Nur ein Stufenplan, so stellt es Zilles dar, könne sicherstellen, dass die Unternehmen ihre Angebote überhaupt pünktlich an die neuen Anforderungen anpassen können. Die Umstellung sei technisch aufwendig, die Zeit bis Mitte Oktober reiche dafür nicht mehr aus.

Sollte es keine Einigung auf den Stufenplan geben, wären die Folgen aus Zilles Sicht für die Anbieter heftig: „Dann würde im Worst Case die Verwaltungsvorschrift ohne eine entsprechende Vorlaufzeit am 15. Oktober scharf geschaltet. Wer sich zu diesem Zeitpunkt an die Auflagen nicht halten kann, müsste dann seine Angebote sofort abschalten.“