Maskenpflicht für Kunden in Spielhallen in Hessen entfällt ab Samstag, dem 15. August 2020

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat soeben neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Das Corona-Kabinett hat Vorgaben u. a. für Spielhallen und Spielbanken angepasst.

„Besucherinnen und Besucher von Spielhallen und Spielbanken müssen – anders als das Personal – keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Die Regeln werden mit den geltenden Vorgaben der Gastronomie vereinheitlicht.“

Anpassungen in den Verordnungen gelten ab dem kommenden Samstag, 15.08.2020.

Die entsprechende Pressemitteilung von „hessen.de“ haben wir in der Anlage beigefügt und die entsprechenden Stellen farbig markiert.

Ab Samstag, 15. August 2020, 0:00 Uhr, müssen daher Kunden in Spielhallen keinen Mundschutz mehr tragen. Das Personal ist, wie in der Gastronomie auch, weiterhin zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet.

Die Geltung aller sonstigen Regelungen wurden bis zum 31.10.2020 verlängert. Sobald die Ausfertigung der neuen Verordnung vorliegt, werden wir diese mit dem genauen Wortlaut an Sie weiterleiten.

Die nuen Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Volltext lesen (PDF)