Internet:Kritik an neuen Glücksspielregeln

Glücksspiele im Internet

Online-Pokerspiele können nach der Entscheidung von Sachsen-Anhalt künftig bundesweit erlaubt werden.

(Foto: Arno Burgi/dpa)

Beim Online-Zocken sollen Spieler künftig umfassend überwacht werden.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Am Ende einer langen Auseinandersetzung steht eine Behörde, die es noch nicht gibt. Sie soll ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und von Juli 2021 an regeln, was bis vor wenigen Monaten noch undenkbar erschien: legale Glücksspiele im Internet, virtuelle Automaten, Pokertische oder Blackjack-Runden. Auch für die Online-Auftritte der im Fußball omnipräsenten Sportwettangebote soll die Aufsichtsbehörde bundesweit zuständig sein. Mit dem im März beschlossenen neuen Glücksspielgesetz wollen die Bundesländer erstmals Online-Angebote erlauben, es soll Schluss sein mit milliardenschweren unregulierten Grau- und Schwarzmärkten, auf denen sich Sportwett- und Casinoanbieter bislang bewegen.

Nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten sind die Länder dabei aber über das Ziel hinausgeschossen. In einem Schreiben an die Staatskanzlei des Landes NRW bemängelt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig erhebliche Probleme, die der neue Glücksspielstaatsvertrag mit sich bringe. Unter anderem rät er dringend von der Einrichtung zentraler Dateien ab, mit denen die neue Glücksspielbehörde das Online-Spiel überwachen will. Sachsen hat derzeit den Vorsitz der Datenschutzkonferenz aller 16 Bundesländer. Nordrhein-Westfalen war federführend für die CDU-geführten Länder bei den Beratungen zum Glücksspielgesetz.

Das Regelwerk sieht als Teil der Suchtprävention vor, dass Spieler anbieterübergreifend nicht mehr als 1000 Euro pro Monat einzahlen dürfen. Das soll die neue Magdeburger Behörde permanent in einer zentralen Datei überwachen. Spieler würden darin unter anderem mit Namen, Geburtsdatum, Anschrift und ihren Einzahlungen gespeichert, was die Online-Aktivitäten eines Spielers staatlicherseits vollständig nachvollziehbar mache, schreibt Schurig: "Glücksspiel findet nicht mehr statt, ohne dass der Staat Kenntnis vom Spieler und seinen konkreten Spieleinsätzen erlangt." Er kritisiert außerdem, dass die Daten ein Jahr gespeichert bleiben sollen. Eine solche Datei sollte nicht geschaffen werden, rät er.

Gleiches bemängeln die Datenschutzbeauftragten mit Blick auf zwei weitere Dateien. Die neue Behörde soll zentral überwachen, dass Spieler immer nur bei einem Anbieter gleichzeitig spielen - womit gespeichert würde, wann ein Spieler aktiv gewesen ist. Zugleich soll ein Algorithmus suchtgefährdete und süchtige Spieler identifizieren, was im Gesetz aber unklar formuliert und nach der Datenschutz-Grundverordnung wohl rechtswidrig sei.

Anfang des Jahres hatte der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vor einer "Totalüberwachung von Spielern" gewarnt. Im März hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder nach jahrelangen Verhandlungen auf die Neufassung des Glücksspielstaatsvertrags geeinigt. Um in Zukunft effektiver gegen illegale Angebote vorzugehen, sind Netzsperren vorgesehen, zu denen die Regulierung Netzbetreiber verpflichten könnte. Bislang beschränkt sich das Vorgehen auf die Unterbindung von Zahlungsströmen. Das von den Ministerpräsidenten beschlossene Gesetz wird nun von der EU-Kommission geprüft. Die 16 Länderparlamente sollen den Vertrag im Herbst ratifizieren.

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