Lottogewinn in Südhessen wartet auf Besitzer

Wem gehören 100.000 Euro

Wiesbaden – Seit inzwischen drei Monaten wartet ein hessischer Lottogewinn über 100.000 Euro auf die Abholung durch seinen Gewinner. Der dazugehörige Spielschein wurde am 17. Januar in einer LOTTO-Verkaufsstelle in Ober-Ramstadt im südhessischen Kreis Darmstadt-Dieburg abgegeben – anonym, also ohne Kundenkarte. Der Tipper oder die Tipperin hatte einen Lottoschein für mehrere Wochen gespielt und dafür 54 Euro zuzüglich einem Euro Gebühr ausgegeben. Der letzte Gültigkeitstag beinhaltete die Lottoziehung am 12. Februar. Genau an diesem Tag gelang ein Volltreffer bei der Zusatzlotterie Super 6 im Wert von 100.000 Euro – er wurde aber bislang nicht eingelöst.

„Wir wissen natürlich nicht, warum sich jemand mit einem Gewinn über 100.000 Euro nicht meldet. Die wahrscheinlichste Erklärung wird sein, dass er es noch nicht gemerkt hat. Der Gewinn wurde am letzten Tag der Gültigkeit der Spielquittung erzielt, vielleicht hatte der Gewinner das Thema da schon ‚abgehakt‘ und wird jetzt hoffentlich noch einmal genau nachsehen“, erläutert Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer der LOTTO Hessen GmbH, „wir hoffen nämlich sehr, den Gewinner durch unsere Öffentlichkeitsarbeit hellhörig zu machen, die Spielquittung herauszusuchen und sie uns für die Gewinnauszahlung doch noch vorzulegen.“

Nicht abgeholte Gewinne anonym spielender Tipper summieren sich auf durchschnittlich 40.000 Euro pro Woche, in der Regel handelt es sich jeweils um kleinere Beträge. Diese Gewinne werden in Form von Sonderauslosungen wieder ausgespielt. Zuletzt suchte die Lotteriegesellschaft nach einem Gewinner vom 3. November 2018 in Wiesbaden mit einer Gewinnsumme von 77.777 Euro – bislang vergeblich.

Gewinne können in jeder der rund 2.000 hessischen LOTTO-Verkaufsstellen oder in der Zentrale von LOTTO Hessen in Wiesbaden geltend gemacht werden. Entscheidend dafür ist die gültige Spielquittung, in diesem Fall mit den sechs richtigen Ziffern für die Lotterie Super 6 vom 12. Februar. Erst nach Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist verfällt der Gewinn. Endgültig nicht abgeholte Gewinne fallen in einen Topf für Sonderauslosungen, um wieder ausgespielt zu werden.