Gastro-Radar Update 11.05.2020 – Stand bezüglich der Situation der gastronomischen Betriebe zur Wiedereröffnung in den einzelnen Bundesländern

Heute möchten wir Ihnen gerne den aktuellen Stand bezüglich der Situation der gastronomischen Betriebe zur Wiedereröffnung in den einzelnen Bundesländern zukommen lassen.

Bundesländer mit den Zeitplänen:


Bayern

  • Ab dem 18. Mai soll Außengastronomie wieder möglich sein bis 20 Uhr.
  • Ab dem 25. Mai können Speiselokale wieder bis 22 Uhr öffnen.
  • Auflagen:
    • begrenzte Gästezahl
    • Tischabstand von mindestens 2 Metern; Tische für Familienverbunde dürfen eingerichtet werden
    • besondere Desinfektion für Besteck und Gläser
    • Maskenpflicht für Küche und Service, für Gäste bis Platzeinnahme und beim WC-Gang
    • eigene Hygiene-Konzepte liegen vor
    • Maßnahmen zur Abstandeinhaltung: etwa getrennte Ein- und Ausgänge oder Reservierungspflicht
  • Quelle: Öffnungsplan der Landesregierung


Baden-Württemberg

Das Bundesland etabliert ein Ampelsystem, was erlaubt und was verboten bleibt. Die Gastronomie (Außen- und Innenbereiche) steht auf „Gelb“, Stufe 2.

  • Stichtag für die Gastronomie ist der 18. Mai, dann dürfen Außen- und Innenbereiche wieder eröffnet werden.
  • Ausgenommen sind Kneipen und Bars. Sie stehen auf „Rot“, Stufe 4. Ein Öffnungszeitpunkt ist nicht abschätzbar.
  • Hotels und Freizeitparks müssen noch bis zum 29. Mai warten.
  • Auflagen:
    • Einschränkung von Öffnungszeiten
    • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe
    • Begrenzung von Gästezahlen
    • Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat)
    • Reservierungspflicht
  • Quelle: Öffnungsplan der Landesregierung


Berlin

  • In Berlin können Restaurants und Gaststätten am 15. Mai wieder öffnen. Hotels folgen am 25. Mai.
  • Auflagen:
    • Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr
    • Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen
    • Besucherzahl muss reguliert werden
    • Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Servicepersonal
  • Empfohlen werden „Systeme zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten“ in Form einer Anwesenheitslisten mit Name, Adresse und Kontaktdaten aller Gäste. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.
  • Diese Regelungen gelten auch für Kantinen, die ihre Speisen externen Gästen anbieten.
  • Geschlossen bleiben: Rauchergaststätten, Shisha-Bars, reine Schankwirtschaften (Bars und Kneipen)
  • Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung


Brandenburg

  • Die Öffnungstermine gleich denen in Berlin: Restaurants und Gaststätten ab 15. Mai. Hotels folgen dann am 25. Mai.
  • Auflagen:
    • Öffnungszeiten maximal von 6 bis 22 Uhr
    • Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln
  • Möglichkeiten zur Reservierung und zur Kontaktnachverfolgung werden dringend empfohlen.
  • Quelle: Verordnung der Landesregierung


Bremen

Noch keine genauen Beschlüsse bekannt.
In Bremen soll es laut Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) beim 18. Mai als Datum für Gastro-Lockerungen bleiben, der ursprünglich bundeseinheitlich angepeilt war. Eine Entscheidung samt Konzept für Rahmenregeln soll am 12. Mai verkündet werden.


Hamburg

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) will zeitnah über Lockerungen der Gastronomie sprechen. In der Branche gebe es „jetzt wirklich auch Druck“, sagte er in einem „ARD Extra“. Der Senat will verbindliche Regeln am 12. Mai verkünden.


Hessen

  • Restaurants und Gaststätten und auch Hotels dürfen ab 15. Mai öffnen. Das gilt für Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Betriebe, sowie Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn Sie mit Gaststätten vergleichbar sind.
  • Auflagen:
    • Einlass: max. eine Person je Grundfläche von 5 Quadratmetern
    • Mindestabstand 1,5 Metern zwischen Personen (Ausnahme eigener plus ein weiterer Hausstand), oder geeignete Trennvorrichtungen
    • Mund-Nasen-Bedeckung: verpflichtend für Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte
    • keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung
    • weitere geeignete Hygienemaßnahmen treffen und überwachen
    • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen
  • Aufnahme von Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Geschlossen bleiben: Diskotheken und Tanzlokale
  • Quelle: Mitteilung des hessischen Wirtschaftsministeriums


Mecklenburg-Vorpommern

  • Ab 9. Mai sollen Restaurants für Einheimische wieder öffnen. Externe Gäste plant das Bundesland ab 25. Mai wieder einreisen zu lassen.
  • Einschränkungen ab 9. Mai:
    • Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr
    • verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften
    • maximal 6 Erwachsene pro Tisch (Gäste müssen sitzen)
    • 1,5 Meter Abstand zwischen fremden Menschen
    • Mund-Nasen-Schutz für Servicepersonal verpflichtend (nicht für Gäste am Tisch)
    • in der Regel vorab Reservierung der Tische
    • Kontaktdaten der Hauptperson zur Nachverfolgung bei Reservierung oder vor Ort
    • keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung am Tisch
  • Geschlossen bleiben Bars und Diskotheken
  • Quelle: Schutzstandards Gastronomie


Niedersachsen

  • Eingeschränkte Öffnung ab 11. Mai, für folgende Betriebe: Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten.
  • Bedingungen für eingeschränkte Öffnung:
    • Belegung von max. 50 % der Plätze
    • Reservierungspflicht
    • Kontaktdatenerfassung der Kunden
    • Untersagung von Selbstbedienung / Buffet
    • Abstandsregelungen
    • Hygieneanforderungen
  • Erweiterte Öffnung geplant ab 25. Mai, bis 8. Mai sollen die dann geltenden Einschränkungen bekannt gemacht werden.
  • Auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben Bars, Kneipen, Diskotheken und ähnliches
  • Grundlage ist der Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung.

Stufe 1: Mit der letzten Änderung der Verordnung wurde ab dem 06.05.2020 der Übernachtungstourismus für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper zugelassen – zur Eigennutzung.

Stufe 2: Zum 11.05.2020 soll der Übernachtungstourismus in weitgehend autarken Einrichtungen wieder möglich sein, also in Ferienwohnungen, Ferienhäuser, auf Camping- undWohnmobilstellplätzen sowie Bootsliegeplätzen. Zur Begrenzung des Gästevolumens ist vorgesehen, dass der „Gästeumschlag“ in Ferienwohnungen und Ferienhäusern nur alle sieben Tage erfolgen darf. Das bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus innerhalb von 7 Tagen nur einmal vermietet werden darf, auch wenn die Mieter kürzer bleiben. Auf den Campingplätzen gilt eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Gleichzeitig soll zum 11.05.2020 die Gastronomie wieder öffnen dürfen, allerdings unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen und beschränkt auf eine Auslastung von 50 Prozent. Die Anforderungen für ein Hygieneschutzkonzept für die Gastronomie werden gerade in Abstimmung mit dem DEHOGA, der NGG und dem Sozialministerium erarbeitet. Die Details werden sich aus der gerade erneut in Überarbeitung befindlichen Rechtsverordnung ergeben.

Stufe 3: Zum 25.05.2020 soll eine weitere Öffnung der Gastronomie sowie erstmals nach dem Shutdown eine teilweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) erfolgen. Die dabei geltenden Maßgaben werden noch geklärt und in der dritten Maiwoche in einen Verordnungstext gegossen.

Stufe 4: Diese Stufe ist noch nicht terminiert, im günstigsten Fall erfolgt eine Ausweitung des Übernachtungstourismus durch weitere Lockerungen.

Stufe 5: Diese Stufe würde die Aufhebung aller Beschränkungen im (Übernachtungs-)Tourismus bedeuten.


Nordrhein-Westfalen

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
  • Mindestabstand zwischen den Tischen: 1,5 Meter
  • keine Begrenzung der Gästezahl oder Öffnungszeiten
  • Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig
  • Platzanweisungen und namentliche Registrierungen sollen die Nachverfolgung ermöglichen
  • Bars bleiben vorerst geschlossen

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
Als erstes Bundesland sollen Fachmessen und Fachkongresse, wenn die Infektionslage sich nicht verschlechtert, demnächst unter strengen Auflagen wieder stattfinden.
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW


Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz will in einer ersten Stufe sowohl die Innen- als auch die Außengastronomie unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung des Hygieneschutzes ab Mittwoch, den 13. Mai öffnen, Hotels folgen am 18. Mai. Es gelten zudem folgende Auflagen:

  • Bewirtung nur an Tischen
  • Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen.
  • Auch hier gelten die Kontaktbeschränkungen. Rheinland-Pfalz lockert diese zum 13. Mai, wie in den Bund-Länder-Beratungen vom 6. Mai angekündigt: Erlaubt ist dann der gemeinsame Besuche von Angehörigen des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes. (Bislang: eigener Hausstand plus eine Person).
  • Quelle: Landesregierung RLP

Quelle: Veröffentlichung DEHOGA Rheinland-Pfalz:

  1. Bitte warten Sie vor dem Eingang bis Sie von unseren Mitarbeitern platziert werden.
  2. Bitte tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz bis Sie am Tisch Platz nehmen, auch beim Bewegen im Restaurant und den Zugängen zu den Sanitärräumen.
  3. Bitte halten Sie wo immer möglich einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Gästen und Mitarbeitern ein.
  4. Bitte reservieren Sie vorab Ihren Platz, bei Spontanbesuchen platzieren wir Sie nach Möglichkeit.
  5. Bitte füllen Sie die Vorlage zur Erfassung Ihrer Daten aus. (Diese Daten dienen ausschließlich zur
    Nachverfolgung von Infektionsketten und werden nicht für andere Zwecke verwendet, sowie nach 1 Monat vernichtet).
  6. Bitte desinfizieren Sie sich die Hände vor dem Betreten des Gastraumes
  7. Die Belegung der Tische ist für Personen aus zwei Haushalten möglich
  8. An Biertischen dürfen maximal 6 Erwachsene plus Ihre Kinder, Platz nehmen


Saarland

Stichtag ist im Saarland der 18. Mai. Dann dürfen Restaurants, Cafés, Kantinen oder Kneipen ebenso wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gasthöfe und Campingplätze wieder aufmachen. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben geschlossen. Regeln:

  • Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 22 Uhr beschränkt
  • Bewirtung nur am Tisch
  • Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten
  • Mindestabstand 1,5 Meter
  • Kein Thekenbetrieb
  • Nachverfolgung: Über Reservierungen, alternativ ein Kontaktdatenblatt vor Ort
  • Quelle: Landesregierung Saarland


Sachsen

Ab dem 15. Mai dürfen im Freistaat Sachsen Gastronomie- und Tourismusbetriebe wieder öffnen. Um das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, müssen dafür entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und Auflagen eingehalten werden. Konkrete Richtlinien will die Landesregierung am 12. Mai verkünden. Bekannte Auflagen sollen sein:

  • Abstand von 1,5 Metern zwischen Tischen
  • Mund-Nasen-Schutz für Servicekräfte
  • Speise- und Getränkekarten abwischbar
  • Tischgedecke wie Salz- und Pfefferstreuer zum Einmalgebrauch
  • Quelle: Medienberichte, Coronaportal der Landesregierung


Sachsen-Anhalt

  • Ab 22. Mai sollen Restaurants wiedereröffnen können, Ferienwohnungen eine Woche früher
  • Keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie, ebenso keine Beschränkung der Gästezahl
  • Einschränkungen:
    • bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch)
    • Abstandsgebote
    • Hygienemaßnahmen
  • Geschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken
  • Grundlage ist ein Stufenplan der Landesregierung


Schleswig-Holstein

  • Ab dem 18. Mai dürfen Gastronomie, Hotellerie und Campingplätze wieder eröffnen.
  • Keine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie
  • Pro Gastraum sind maximal 50 Gäste zulässig.
  • Grundsätzlich: Tische für zwei Personen vorsehen
  • Gruppen sind erlaubt im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln, aber: Abstand zwischen Gruppen von mindestens 1,50 Metern, daher keine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand
  • Reservierung unter Angabe sämtlicher Gästenamen, -anschriften und einer Kontakttelefonnummer
  • Die Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen.
  • Quelle: Wirtschafstministerium SH


Thüringen

Die Landesregierung plant die Öffnung der Gastronomie und Hotellerie zum 15. Mai. Sie umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Einige Auflagen:

  • 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Gästen und Personal unter Nutzung von Barrieren wie Tabletts oder Servierwagen
  • Durchdringung von Außengastronomie und Fußgängerverkehr unterbinden
  • keine Selbstbedienung/Buffets, sofern die Hygienemaßnahmen nicht realisiert werden können
  • Vorhalten von Desinfektionsmöglichkeiten, häufigere Desinfektion etwa von WCs, aber auch Speisekarten etc.
  • Mitarbeiterschulungen zu den Maßnahmen
  • Spülgänge bei 60 Grad
  • Weitere Auflagen finden sich auf der Seite des Thüringschen Sozialministeriums.


Bei den hier aufgeführten Bundesländern handelt es sich um eine Momentaufnahme, die sich aufgrund politischer Entwicklungen stündlich ändern kann!

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten – bleiben Sie gesund!