Der FGA informiert über die Wiedereröffnung der Gastro in Hessen

Wiedereröffnung der Gastronomie in Hessen

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass das Land Hessen umfangreiche Lockerungen am gestrigen Tage beschlossen hat.

Hierunter fallen, neben den Spielhallen auch gastronomische Bertriebe.
Diese dürfen, unter Auflagen, am kommenden Freitag, den 15.05.2020 wieder öffnen.

Dies ist endlich ein positives Signal nach dem „Shut down“ und wir hoffen, dass bald alle Bundesländer den Betrieb, wenn auch eingeschränkt, wieder ermöglichen. Wir sind hierzu im stetigen Austausch mit Politik und den Entscheidungsträgern und vertreten die Interessen der Gastronomie-Aufstellunternehmer.

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass alle Hygienemaßnahmen sorgfältig umgesetzt werden und unterstützen sie die Gastwirte vor Ort.

Entsprechende Vorlagen wurden Ihnen bereits in einem BA-Direkt vom 07.05.2020 zur Verfügung gestellt.

Die Verordnung lautet wie folgt:

(2) Ab dem 15. Mai 2020 dürfen die in Abs. 1 genannten Betriebe Speisen und Getränke
auch zum Verzehr vor Ort anbieten, wenn sichergestellt ist, dass

1. maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern eingelassen wird,
2. ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind,
3. bei Bewirtung in geschlossenen Räumen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden,
4. Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund/Nasenbedeckung im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 tragen,
5. keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung, beispielsweise Salz-und Zuckerstreuer, Pfeffermühlen, bereitgestellt werden,
6. geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
7. Aushänge zu den erforderlichen Abstands-und Hygienemaßnahmen erfolgen.

Stellen Sie sich darauf ein, dass alle Maßnahmen durch die Behörden strengstens kontrolliert werden, denn es geht um unsere aller Gesundheit. Etwaige Verstöße führen zur sofortigen Untersagung des Geschäftsbetriebes.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und bleiben Sie gesund!