Losverfahren – Vorgehen des Bezirksamts Berlin-Mitte in starker Kritik

Auswahlentscheidungen von Spielhallen sollen im Losverfahren getroffen werden – Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. übt massive Kritik

Berlin – Während der andauernden Corona-Krise hat das Bezirksamt Mitte der Stadt Berlin eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach am 1. April 2020 die Auswahl von Spielhallenstandorten in Berlin-Mitte per Losverfahren durchgeführt werden soll. Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V. (VA) kritisiert diese Vorgehensweise aufs Schärfste.

Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des VA, und Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) dazu: „Diese Vorgehensweise ist skandalös! In Zeiten der Corona-Pandemie, in der die gesamte Branche ihre Betriebe schließen und die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken muss, ist dies ein Zeichen, dass die Behörde den Ernst der derzeitigen Lage nicht verstanden hat.“

Das Vorgehen trifft auch insofern auf Unverständnis, da, laut Breitkopf, die Betreiber von Spielhallen bereits im Juli 2016 beim Amt die entsprechenden Anträge stellen mussten, diese aber innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre auf dem Amtstisch liegen geblieben und größtenteils noch nicht bearbeitet wurden. „Immerhin stehen von etwa 490 gestellten Anträgen noch Entscheidungen zu ca. 310 Anträgen aus”, so der 1. Vorsitzende.

Zusätzlich zur Corona-Krise ist das Timing des Bezirksamts Mitte laut Breitkopf angesichts des gerade von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags vollkommen unverständlich. In der neuen Glücksspielregulierung ist unter anderem eine Erlaubnis für bestehende Mehrfachkonzessionen vorgesehen.

Das Losverfahren selbst, ist wahrscheinlich nicht zu beanstanden. Dieses ist in den Berliner Gesetzen als Ultima Ratio ausdrücklich vorgesehen. Dennoch hält Breitkopf es grundsätzlich für absurd, unternehmerische Schicksale dem Glück der Lostrommel zu überlassen.