Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag – BAV begrüßt Regulierung nach Qualitätskriterien

Neuötting, 13. März 2020
Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 12. März 2020 haben sich die Chefinnen und Chefs der Länder zum Thema Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag
(GlüNeuRStV) geeinigt. Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) begrüßt diese Entscheidung und sieht sich im Einschlagen des „Bayerischen Qualitätsweges“
bestätigt.

Nach langen Verhandlungen haben sich die Bundesländer auf eine weitgehende Reform des deutschen Glücksspielmarktes geeinigt. Ein entscheidender Schritt nach vorne ist dabei die ordnungspolitische Regulierung des Online-Spiels. Eine einheitliche Lösung für die Bundesländer war hierzu dringend nötig, da der massive Anstieg von bislang nicht regulierten Glücksspielen im Internet zu einschneidenden Veränderungen und Konsequenzen in der Branche geführt hatte.

Künftig sollen die bislang als illegal geltenden Online-Glücksspiele erlaubt werden, allerdings unter strengen Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz. Zudem soll eine bundeseinheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei eingeführt werden. Die schon 2012 eingeführten strengen Regelungen bei Spielhallen gelten weiter: zwischen Spielhallen muss ein Mindestabstand eingehalten werden, neue Mehrfachkonzessionen bleiben verboten. Gewährleisten Spielhallenbetreiber spezielle Qualitätskriterien, können Bestandsspielhallen vom Verbot der Mehrfachkonzession befreit werden.

Der BAV begrüßt diesen Meilenstein in Richtung einer qualitativen Regulierung. Andy Meindl, 1. Vorsitzender des Bayerischen Automaten-Verband e.V.:

„Besonders freuen wir uns, dass der von uns vor Jahren eingeschlagene Bayerische Weg der Qualitätssicherung und Zertifizierung auch im neuen Staatsvertrag Anerkennung gefunden hat. Für alle qualifizierte, legale Betriebe bedeutet dies eine wichtige Perspektive hinsichtlich ihrer unternehmerischen Planungs- und Zukunftssicherheit. Die Regelungen, die für alle bayerische Automatenunternehmer entscheidend sind, werden jedoch erst im Bayerischen Ausführungsgesetz getroffen. Hier appellieren wir an den Gesetzgeber, die Details im Sinne einer dauerhaften Stärkung aller legaler Anbieter zu definieren.“

Die Chefs der Staatskanzleien der 16 Bundesländer hatten sich auf einen Vertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens geeinigt. Am 19. Februar fand die Anhörung zum Entwurf der Länder für den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag statt, in der Vertreter aus über 50 Verbänden gehört wurden. Bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 12. März wurde der Staatsvertrag beschlossen. Im nächsten Schritt erfolgt das Ratifizierungsverfahren auf EU-Ebene, zudem müssen auch die deutschen Landesparlamente zustimmen, damit der neue Vertrag am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann.
Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag läuft zum 30. Juni 2021 aus.