Stand: 03.03.2020 10:00 Uhr

Die zweifelhaften Zocker-Ratschläge der "Bild"

von Philipp Eckstein, Stella Peters und Jan Lukas Strozyk
Symbolfoto Online-Glücksspiel © imago/Felix Jason
Laut Landesstelle für Suchtfragen sind knapp 20.000 Schleswig-Holsteiner spielsüchtig.

Die "Bild", Deutschlands auflagenstärkste Tageszeitung, hat in ihrer gedruckten Ausgabe und auf der Webseite in den vergangenen Monaten häufig über illegale Online-Casinos und nicht-lizenzierte Wettanbieter berichtet. Allein seit Anfang des Jahres 2020 sind auf Bild.de mehr als ein Dutzend Artikel zu dem Thema erschienen - viele von ihnen mit einer positiven Grundhaltung.

Viele "Bild"-Berichte zum Thema Glücksspiel

Im Januar startete bei "Bild" die Serie zum "Kosmos der Online-Casinos". Der erste Beitrag trägt den Titel: "Tipps fürs Online-Casino: Diese sechs Dinge MÜSSEN Einsteiger wissen!" Den Lesern werden "Tipps, Tricks und Insider-Infos" versprochen. Reporter der "Bild" reisten dafür offenbar nach Malta ("Die Wahrheit hinter den Online-Casinos auf Malta") und trafen mehrere Männer, die viel Geld mit Online-Glücksspiel gewonnen haben ("So habe ich in 5 Wochen 10000 Euro gewonnen!"). Nur am Rande thematisiert die Serie das Problem Spielsucht ("Ein Zocker (27) erklärt, wie er von Online-Casinos abhängig wurde").

Online-Glücksspiel hierzulande illegal - Ausnahme: Schleswig-Holstein

Eine entscheidende Information fehlt allerdings in allen Artikeln: Diese Glücksspiel-Angebote sind in Deutschland nahezu ausnahmslos illegal. Der Markt für Glücksspiel um Echtgeld ist hierzulande streng reguliert. Online-Casino-Angebote wie Roulette, Black-Jack oder auch virtuelle Slot-Maschinen sind nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Schleswig-Holstein hat einige Lizenzen an Anbieter vergeben, die jedoch klar vorsehen, dass Menschen in anderen Bundesländern dort nicht spielen dürfen.

Anwalt Schmittmann behauptet, Online-Casinos wären legal

Im Jahr 2017 wurde das Online-Casino-Verbot vom höchsten zuständigen deutschen Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bestätigt. In der "Bild"-Berichterstattung wird dieses Urteil nicht erwähnt. In einem Text mit der Überschrift "Ist es überhaupt legal, im Online-Casino zu spielen? Ein Rechtsanwalt klärt auf!" heißt es hingegen: 

Mache ich mich also strafbar, wenn ich mich außerhalb von Schleswig-Holstein aufhalte und in einem Online-Casino spiele? "Nein", sagt Anwalt [Michael] Schmittmann. "Das Spielen in Online-Casinos mit EU- Lizenz ist 100% legal."

Landesmedienanstalt: "Hinweis von Schmittmann ist falsch"

Dem widerspricht die Landesmedienanstalt des Saarlandes, die dort auch für die Glücksspielaufsicht im Internet zuständig ist. Auf Anfrage des NDR schreibt der stellvertretende Direktor, Jörg Ukrow: "Der Hinweis von Herrn Schmittmann ist falsch. Das Spielen in Online-Casinos mit EU-Lizenz ist keineswegs 100 % legal. Es entspricht vielmehr gefestigter deutscher wie europäischer Rechtsprechung, dass eine Lizenz in einem Drittstaat der EU die Rechtswidrigkeit des Spiels in Deutschland nicht per se aus Gründen des EU-Rechts beseitigt." 

Rechtsauslegung von Experten eindeutig

Auch die Glücksspielaufsicht aus Hamburg widerspricht der Aussage von Rechtsanwalt Schmittmann und teilt auf Anfrage mit: "Die Aussage ist unzutreffend. […] Ein Glücksspiel ist in Deutschland […] nur legal, wenn eine Erlaubnis durch eine deutsche Behörde erteilt wurde. Online-Casinospiele sind nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten und nicht erlaubnisfähig. Eine Ausnahme besteht nur in Schleswig-Holstein, die sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet von Schleswig-Holstein beschränkt." Ein Sprecher des Innenministeriums in Hessen teilt auf Anfrage mit: "Außerhalb von Schleswig-Holstein gibt es in Deutschland derzeit kein legales Online-Casino-Angebot." 

Anwalt weicht auf Fragen des NDR aus

Michael Schmittmann selbst beantwortete konkrete Fragen des NDR nicht. Er schrieb lediglich, man könne "sich gern im Internet über mich und meine Reputation informieren", er sei "Herausgeber einer Schriftenreihe zum Europäischen Glücksspielrecht und vertrete seriöse Mandanten auf dem Gebiet". Weiter erwidert er in seiner schriftlichen Antwort, er müsse sich die "in Frageform gefaßten Unterstellungen (sic) nicht bieten lassen." Schmittmann schreibt außerdem: "Sie kennen sich offensichtlich mit dem EU Recht (sic) und der EuGH-Rechtsprechung nicht aus, da sind Sie aber leider nicht allein. Recherchieren Sie doch einmal bei Leuten, die Ahnung haben."

Glücksspielaufsicht prüft Schritte gegen "Bild"

Auf drei Monitoren sind verschiedene Online-Artikel der "Bild" zum Thema Glücksspiel im Internet zu sehen. © NDR Foto: André Kroll
Online-Casinos, Sportwetten - die "Bild" befasst sich in vielen Artikeln mit dem Thema Glücksspiel.

Dass auf Bild.de Menschen vorgestellt werden, die angeblich viel Geld in Online-Casinos gewonnen haben oder auch Tipps für Einsteiger veröffentlicht werden, sieht die Hamburger Glückspielaufsicht besonders kritisch: "Ein solches Vorgehen ist strafbar, da es sich bei Online-Casinospielen um illegales Glücksspiel handelt. Die Teilnahme daran ist gemäß §§ 284 ff. StGB strafbar. Tipps zur Teilnahme an illegalen Glücksspielen stellen damit eine Anstiftung bzw. Beihilfe zu einer Straftat dar", erklärt ein Sprecher auf Nachfrage. Man wolle weitere Schritte gegen Bild.de prüfen

"Bild" sieht keinen Anhaltspunkt für strafbare Berichterstattung

Der Verlag Axel Springer, Herausgeber der "Bild", teilte auf Anfrage mit, die "unterstellten Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit unserer Berichterstattung zu Online-Glücksspiel entbehren jeglicher Grundlage: BILD berichtet über Glückspiel ausgesprochen verantwortungsvoll." In jeder Folge der "redaktionellen Serie über dieses Thema" werde "explizit und an mehreren Stellen auf die Risiken von Glücksspiel hingewiesen." Über Auswahl der Themen entscheide allein die Redaktion. "Axel Springer ist nicht mit einem eigenen Angebot im Markt für Sportwetten und Online-Casinos aktiv."

Deutscher Presserat lehnte frühere Beschwerde gegen "Bild" ab

Die Aufsichtsbehörde des Saarlandes hat bereits im Januar gegen die Berichterstattung der "Bild" Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt: Wegen eines Artikels mit der Überschrift "Der Staat plant die totale Kontrolle von Sportwetten. BILD enthüllt den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag", in dem die Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten für Werbung sahen. Der Presserat lehnte die Beschwerde allerdings als unbegründet ab.

Dieses Thema im Programm:

ZAPP | 18.03.2020 | 23:20 Uhr

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