Sportwett-Konzessionsverfahren stößt auf großes Interesse

Zahlreiche Anbieter stellen illegale Glücksspielangebote ein

Darmstadt. Nachdem der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist und die Begrenzung der Zahl der Konzessionsnehmer von 20 aufgehoben wurde, haben mittlerweile knapp 50 Anbieter beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt einen Antrag auf Erteilung einer Konzession für das Veranstalten von Sportwetten im Internet und terrestrisch gestellt bzw. Anträge verlässlich angekündigt.

In den Antragsunterlagen muss der Anbieter insbesondere darlegen, dass die Einhaltung der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags – unter anderem in Bezug auf den Jugend- und Spielerschutz sowie die IT-Sicherheit – gewährleistet ist. Mit der Erlaubniserteilung für diese Anbieter wäre rund 99 Prozent des Sportwettmarktes in Deutschland reguliert. Die Erlaubniserteilung für die ersten Anbieter durch die Behörde steht bevor.

Das RP Darmstadt hat neben der Prüfung der Antragsunterlagen auch die Anbieter im Blick, die sich bislang nicht am Konzessionsverfahren beteiligen und dennoch weiterhin Sportwetten im Internet anbieten. In diesem Zusammenhang wies das Regierungspräsidium rund 100 Anbieter auf das Erlaubnisverfahren hin und drohte ihnen mit Untersagung, sofern das Angebot bei unterbliebener Antragstellung weiter aufrechterhalten wird. Der Erlass erster Untersagungen steht kurz bevor. Ferner stellten bereits 10 Anbieter ihr Angebot ein.

Hintergrund:

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist bundesweit für die Erteilung von Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten zuständig. Das Verfahren läuft seit dem 2. Januar. Die Konzessionen bzw. Erlaubnisse sollen befristet bis zum 30. Juni 2021 erteilt werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter „Sicherheit/Glücksspiel/Sportwetten“.