Donnerstag, 25. April 2024

Glücksspiel­staatsvertrag: Privatsender fordern weniger Werbe­beschränkungen für Online-Glücksspiel

Regieraum Fernsehen

In dieser Woche luden die Länder zu einer Anhörung in Düsseldorf ein, um die Meinung der Industrie in Bezug auf den Entwurf zum neuen Glücksspielstaatsvertrag einzuholen. Kritisch zeigte sich unter anderem der Verband Privater Medien e.V. VAUNET.

Mächtiger Medienverband zeigt sich unzufrieden

Für die privaten Medien in Deutschland ist der von den Ländern erarbeitete Entwurf zur Legalisierung des Online-Glücksspiels und den damit einhergehenden Werberichtlinien dringend verbesserungswürdig. Dies erklärte der Verband Privater Medien e.V. VAUNET in dieser Woche in einer öffentlichen Stellungnahme.

Der in Berlin ansässige Branchenverband VAUNET vertritt die Interessen der privaten Medienwirtschaft in Deutschland.

Unter seinem Dach vereint er über 130 Unternehmen, darunter Fachbereiche von Amazon Media EU S.à.r.l., der Mediengruppe RTL Deutschland GmbH, der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, der Red Bull Media House GmbH, der Sky Deutschland GmbH und der WeltN24 GmbH.

VAUNET erklärte, die weitgehenden Liberalisierungsansätze der Politik grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig forderte der Verband Nachbesserungen: Eine zeitliche Begrenzung der Werbung für Online-Glücksspiele im Rundfunk benachteilige die Sender und widerspreche dem Ansatz, deutsche Spieler in den legalen Glücksspielmarkt lenken zu wollen.

VAUNET warnte vor einer „unverhältnismäßigen Einschränkung“ der Bewerbung von Online Glücksspielen in Rundfunk und Internet.

Benachteiligung und Komplettverbot?

Insbesondere, dass seine Mitglieder nur zwischen 21:00 und 6:00 Uhr für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele werben dürfen, stößt bei dem Medienverbund auf Ablehnung:

Diese Einschränkungen benachteiligen Sender im Wettbewerb mit anderen Werbeträgern, für die diese Limitierung nicht gilt. Radio- und Fernsehsender sind sich dahingehend ihrer gelebten Verantwortung aus dem Rundfunkstaatsvertrag vollständig bewusst. Gerade in einem regulierten Senderumfeld sollte die Bewerbung eines regulierten Glücksspiels nicht verboten werden.

Auch das geplante Verbot von Sportwettenwerbung für das jeweilige Sportevent während Live-Übertragungen und eingeblendeten Live-Tickern sieht VAUNET kritisch.

Wären die Medienhäuser gezwungen, in letzterem Fall auf bestimmte Sportwetten-Werbung auf ihren Webseiten zu verzichten, käme dies „in der Realität einem Verbot von Werbung für Sportwetten auf Medien- und Nachrichtenportalen gleich“.

Schließlich, so die Argumentation des Interessenverbandes, gehörten solche Live-Ticker als fester redaktioneller Bestandteil zum Onlineangebot aller Medienhäuser.

Zudem, so der Vorsitzende des Arbeitskreises Wetten von VAUNET, Dr. Matthias Kirschenhofer, biete der neue Glücksspielstaatsvertrag den privaten Medien die Möglichkeit, neue Werbeeinnahmen zu generieren. Würden die geplanten Regelungen umgesetzt, werde dies zu Lasten der Investitionen der Sender in attraktive Inhalte gehen.