Sportwetten: Änderungen im Glücksspielgesetz

Pressemeldung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 11.12.2019

Innenminister Beuth: „Ab Januar tickt für jeden Anbieter in Hessen die Uhr.“

Mit den geplanten Änderungen im Hessischen Glücksspielgesetz wird endlich ein Erlaubnisverfahren für Sportwetten von privaten Anbietern möglich, das im Januar 2020 beginnen soll. Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt bereitet sich bereits jetzt auf die Ausgabe der Konzessionen vor, damit diese im nächsten Jahr möglichst rasch erfolgen kann.

Sportwetten-Angebote ab 2020 erlaubnispflichtig

Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes: „Sobald das neue Jahr begonnen hat, tickt für jeden Sportwetten-Anbieter in Hessen die Uhr. Obwohl das Regierungspräsidium Darmstadt umfangreich informiert und bereits seit Monaten Erlaubnisanträge entgegennehmen könnte, hat noch kein Anbieter einen solchen eingereicht. Ich warne deshalb eindringlich: Jedes Sportwetten-Angebot ist ab Januar 2020 erlaubnispflichtig und es gibt keine Duldungen mehr. Wir werden illegale Angebote konsequent untersagen. Wer keine Erlaubnis hat, macht sich dann strafbar und das Land ist gezwungen, zu handeln. Von Sportwetten-Anbietern bezahlte Werbung dürfte dann auch nicht mehr gezeigt werden, egal ob im Fernsehen oder im Stadion. Deshalb appelliere ich an die Anbieter, ihre Unterlagen auf Vordermann zu bringen und endlich einzureichen.“

Das hessische Glücksspielgesetz bildet die Grundlage für den dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und ist ein erster wichtiger Schritt aus der regulatorischen Sackgasse. Durch die Änderungen ist es privaten Anbietern in Hessen ab Januar 2020 nunmehr möglich, in ein Erlaubnisverfahren einzutreten. „Wir wollen das Glücksspiel damit in geregelte Bahnen lenken und dem illegalen Wetten und Zocken entgegentreten. Die Gesetzesänderung unterstreicht unsere Intention, den Jugendschutz, die Bekämpfung der Spielsucht und die Sicherstellung des Verbraucherschutzes der Spieler voranzutreiben“, betonte Hessens Innenminister Peter Beuth.

Missstände beseitigen

Wie der Innenminister unterstrich, werde das Land weiter deutlich auf Verbesserungen hinweisen und Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags nur dann zustimmen, wenn damit die drängendsten Missstände beseitigt würden: „Es ist ein untragbarer Zustand, dass in Deutschland Sportwetten noch immer möglich sind, ohne dass sich die Anbieter der Bekämpfung von Spielsucht oder dem Verbraucher- und Jugendschutz verpflichten. Dies sind schließlich die wichtigsten Ziele des bestehenden Glücksspielstaatsvertrages. Jetzt muss endlich in den Ländern Einigkeit herbeigeführt werden, damit sich Sportwetten-Anbieter an die Vorgaben halten und Spieler vor Manipulation und Sucht geschützt werden. Sollten unsere weiteren Änderungsvorschläge ungehört bleiben, wird Hessen ein eigenes Glücksspielgesetz einführen müssen. Ein simples ‚weiter so‘ ab 2021 wird es mit Hessen nicht geben. Notfalls werden wir eine eigene landesrechtliche Regelung schaffen“, betonte Innenminister Peter Beuth.

Hessen übernimmt bereits heute über das Regierungspräsidium Darmstadt die Konzessionsvergabe von Sportwetten und verfügt somit über das notwendige Personal für ein eigenes Glücksspielgesetz. Auch das technische Knowhow ist, angefangen bei der Sperrdatei OASIS bis hin zum Safe-Server, bereits vorhanden. Das Regierungspräsidium Darmstadt wird derzeit personell für die Sportwetten weiter ausgebaut. Zum Ende des Jahres 2020 wird das Regierungspräsidium die größte Glücksspielbehörde Deutschlands beheimaten.

Trennungsgebot und Spielsuchtprävention

Hessen stellt mit dem neuen Gesetz zudem klar, dass Wettvermittlungsstellen in einer Gaststätte, in der auch Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind, verboten sind. Ein solches Trennungsgebot, welches der Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs und somit der Spielsuchtprävention dient, ist bislang weder im Glücksspielstaatsvertrag noch im Hessischen Glücksspielgesetz ausdrücklich geregelt. Die Vorschrift soll insbesondere einen effizienten Vollzug gegen die wachsende Anzahl von Sportwettterminals in Gaststätten ermöglichen sowie die Präventionsmaßnahmen der Hessischen Landesregierung gegen Spielsucht erweitern.

Das Gesetz sieht auch eine zehnprozentige Erhöhung der Beiträge für Empfänger staatlicher Lotterieeinnahmen (sogenannte „Destinatäre“) vor. „Wir wollen, dass mehr Geld für ehrenamtliche Arbeit in Hessen bereitgestellt werden kann. Die Empfänger staatlicher Einnahmen aus dem Glücksspiel werden ab dem kommenden Jahr stärker an den Einnahmen beteiligt. Sie erhalten eine Zuwendungserhöhung von rund zehn Prozent, mit denen die Landesregierung die wichtige ehrenamtliche Arbeit in den Bereichen Sport, Bildung, soziale Arbeit und Jugendarbeit spürbar stärkt. Der Landessportbund Hessen erhält beispielsweise schon heute rund 20,1 Millionen Euro. Mit der Gesetzesänderung können wir dem Landessportbund über zwei Millionen Euro mehr im Jahr zukommen lassen. Das ist eine gute Investition in den Sport und das Ehrenamt“, so Innenminister Peter Beuth.

Neben dem Hessischen Landessportbund profitiert auch die hessische Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Hessische Jugendring, die hessischen Träger der außerschulischen Jugendbildung sowie der Ring politischer Jugend in Hessen von der Gesetzesänderung. Die Erhöhung der Landeszuwendungen ist insbesondere durch erweiterte Arbeitsfelder (z.B. im Bereich Integration sowie Inklusion) sowie der allgemeinen Kostensteigerungen begründet.