Rheda-Wiedenbrück. Im Rathaus gehen vermehrt Anfragen und Anträge zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros ein. Zunehmend sollen diese Vergnügungsstätten nicht mehr nur in den Innenstädten, sondern auch in Gewerbegebieten entstehen. Bislang muss die Verwaltung oft eine Genehmigung erteilen, weil es keine planungs- oder bauordnungsrechtliche Handhabe gibt. Das soll sich ändern.
"Starke Konzentration im Innenstadtbereich"
Die Bürgervertreter sollen die Verwaltung beauftragen, ein gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept zu erstellen. Das soll die Lücke schließen, die es der Behörde bislang nicht möglich macht, die Ansiedlung von Spielhallen, Wettbüros, Festhallen und Rotlichtmilieu aktiv zu steuern. Darüber informiert Stephan Pfeffer, Technischer Beigeordneter, die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses. Sie befassen sich mit dem Thema in ihrer Sitzung am Donnerstag, 31. Oktober, ab 17 Uhr im Rathaus Rheda.
Es gehe der Verwaltung nicht nur darum, geeignete Standorte für Vergnügungsstätten in der Stadt zu identifizieren. Es gehe auch um deren "starke Konzentration im Innenstadtbereich", so Pfeffer. Die Versorgungsrate liege in Rheda-Wiedenbrück über dem Landesdurchschnitt. Während in NRW auf 7.351 Einwohner eine Spielhalle kommt, sind es in der Stadt 4.364. Im Land kommen 414 Bürger auf ein Spielhallengerät, in Rheda-Wiedenbrück sind es 302.
Ab Sommer 2021 gilt eine Abstandsregelung von 350 Metern
Die Erarbeitung von Genehmigungskriterien sei ein übergeordnetes städtebauliches Konzept, so Pfeffer. Es bringe allen Beteiligten Rechtssicherheit und sorge für eine Gleichbehandlung der Investoren und Betreiber von Vergnügungsstätten. Die Konzessionen für Spielhallen gelten bis 30. Juni 2021. Danach greift eine gesetzliche Abstandsregelung von 350 Metern. Pfeffer sieht die Verwaltung bis dahin in der Pflicht, "Kriterien zu entwickeln, welche Standorte bestehen bleiben beziehungsweise welche Alternativstandorte aufgezeigt werden können". Das bedeute eventuell eine Umverteilung von Standorten und den Weggang von Vergnügungsstätten.
Das jüngst vom Rat verabschiedete Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Rheda deklariere die Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzeptes als Aufgabe der Verwaltung. Dafür vorgesehen sind im Haushalt 30.000 Euro. Ein Angebot eines externen Büros für ein gesamtstädtisches Konzept, das die Stadt bereits eingeholt habe, bewege sich bei 20.000 Euro, so Pfeffer.