Abbau des 3. Gerätes in der Gastronomie

Rundschreiben des Fachverband Gastronomie- Aufstellunternehmer e. V.

Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung, dürfen ab dem 10. November 2019, höchstens nur noch 2 Geldspielgeräte in der Gastronomie aufgestellt werden.

Das heisst, dass mit Ablauf des 9. November 2019 ein eventuell aufgestelltes drittes Gerät spätestens zu entfernen ist!!

Überprüfen sie bitte ihre Miet- bzw. Leasingverträge für das 3. Gerät, um ggf. diese zu kündigen. Beachten sie auch bitte die jeweiligen Fristen zur Kündigung.

Auf jeden Fall ist mit Ablauf des 9. November 2019 ein eventuell aufgestelltes drittes Gerät spätestens zu entfernen!

Anderslautende Gerüchte, die eine Aufstellung des dritten Gerätes nach diesem Datum ermöglichen, entsprechen nicht der aktuellen Gesetzeslage. Stellen sie sich bitte auf Kontrollen durch die Ordnungsbehörden ab dem 10. November 2019 ein.

Die Gastronomieaufstellung ist und bleibt die Basis des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Tun auch Sie alles, um dieses traditionsreiche Segment zukunftssicher zu gestalten.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, freuen wir uns von Ihnen zu hören.